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Neue Mitarbeiterin bei BODEN l RECHTSANWÄLTE

Wir begrüßen Verena Scardino in unserer Kanzlei

WeiterlesenJanuar 2012 | Martin Boden

BODEN l RECHTSANWÄLTE sind nun Mitglied bei Social Media OWL

BODEN l RECHTSANWÄLTE intensivieren Ihr Engagement in Ostwestfalen und schließen sich dem Verein Social Media OWL an.

WeiterlesenJanuar 2012 | Martin Boden

Gesetzesinitiative gegen Abmahnmißbrauch

Leutheuser-Schnarrenberger will gegen mißbräuchliche Abmahnungen vorgehen

Das Bundesministerium der Justiz hat heute folgende Pressemitteilung veröffentlicht: „Die Beschwerden über die wachsende Zahl missbräuchlicher und überzogener Abmahnungen reißt nicht ab. Gerade Kleinunternehmer, die auf der eigenen Internetseite oder über Plattformen wie Ebay und Amazon Handel treiben, geraten durch überzogene Abmahnkosten schnell in finanzielle Bedrängnis.“ Damit solle nun Schluss sein, so die Ministerin. Das Bundesjustizministerium werde demnächst einen Gesetzentwurf vorlegen, der den finanziellen Anreiz für solchen Abmahnungen reduzieren soll.

WeiterlesenNovember 2011 | Martin Boden

Google Thumbnails urheberrechtlich erlaubt

Vorschaubilder bei Google verletzen nicht das Urheberrecht

Können die Vorschaubilder (sog. „Thumbnails“), die nach einer Bildersuchanfrage bei Google erscheinen, das Urheberrecht verletzen? Mit Urteil vom 19. Oktober 2011 (I ZR 140/10 – Vorschaubilder II) hat der BGH erneut zu Gunsten Google entschieden und eine Urheberrechtsverletzung abgelehnt.

Mehr Hintergründe können Sie in diesem "Beitrag":http://medialounges.de/2011/10/thumbnails-bei-der-google-bildersuche-verstosen-nicht-gegen-das-urheberrecht/ von Rechtsanwalt Martin Boden für die Media Lounge entnehmen.

Oktober 2011 | Martin Boden

Rammstein wird nicht indiziert

Jugendschutz vs. Kunstfreiheit - Liebe ist für alle

Das Verwaltungsgericht Köln (Urteil vom 25.10.2011, Az.: 22 K 8301/09) hatte sich mit einer Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) auseinanderzusetzen, die das Rammstein Album "Liebe ist für alle da" gemäß § 18 Jugendschutzgesetz indiziert hatte. Das Gericht urteilte zu Gunsten der Kunstfreiheit. Mehr Einzelheiten zu diesem Urteil erfahren Sie in dem "Gastbeitrag von RA Boden für die Media Lounge-dem Network für Media Professionals.

Oktober 2011 | Martin Boden