Neue Mitarbeiterin bei BODEN l RECHTSANWÄLTE
Wir begrüßen Verena Scardino in unserer Kanzlei
WeiterlesenJanuar 2012 | Martin Boden
BODEN l RECHTSANWÄLTE sind nun Mitglied bei Social Media OWL
BODEN l RECHTSANWÄLTE intensivieren Ihr Engagement in Ostwestfalen und schließen sich dem Verein Social Media OWL an.
WeiterlesenJanuar 2012 | Martin Boden
Gesetzesinitiative gegen Abmahnmißbrauch
Leutheuser-Schnarrenberger will gegen mißbräuchliche Abmahnungen vorgehen
Das Bundesministerium der Justiz hat heute folgende Pressemitteilung veröffentlicht: „Die Beschwerden über die wachsende Zahl missbräuchlicher und überzogener Abmahnungen reißt nicht ab. Gerade Kleinunternehmer, die auf der eigenen Internetseite oder über Plattformen wie Ebay und Amazon Handel treiben, geraten durch überzogene Abmahnkosten schnell in finanzielle Bedrängnis.“ Damit solle nun Schluss sein, so die Ministerin. Das Bundesjustizministerium werde demnächst einen Gesetzentwurf vorlegen, der den finanziellen Anreiz für solchen Abmahnungen reduzieren soll.
WeiterlesenNovember 2011 | Martin Boden
Google Thumbnails urheberrechtlich erlaubt
Vorschaubilder bei Google verletzen nicht das Urheberrecht
Können die Vorschaubilder (sog. „Thumbnails“), die nach einer Bildersuchanfrage bei Google erscheinen, das Urheberrecht verletzen? Mit Urteil vom 19. Oktober 2011 (I ZR 140/10 – Vorschaubilder II) hat der BGH erneut zu Gunsten Google entschieden und eine Urheberrechtsverletzung abgelehnt.
Mehr Hintergründe können Sie in diesem "Beitrag":http://medialounges.de/2011/10/thumbnails-bei-der-google-bildersuche-verstosen-nicht-gegen-das-urheberrecht/ von Rechtsanwalt Martin Boden für die Media Lounge entnehmen.
Oktober 2011 | Martin Boden
Rammstein wird nicht indiziert
Jugendschutz vs. Kunstfreiheit - Liebe ist für alle
Das Verwaltungsgericht Köln (Urteil vom 25.10.2011, Az.: 22 K 8301/09) hatte sich mit einer Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) auseinanderzusetzen, die das Rammstein Album "Liebe ist für alle da" gemäß § 18 Jugendschutzgesetz indiziert hatte. Das Gericht urteilte zu Gunsten der Kunstfreiheit. Mehr Einzelheiten zu diesem Urteil erfahren Sie in dem "Gastbeitrag von RA Boden für die Media Lounge-dem Network für Media Professionals.
Oktober 2011 | Martin Boden

