Abmahnung erhalten?

Abmahnungen durch den IDO – Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

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Der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. mit Sitz in Leverkusen ist derzeit sehr aktiv mit Abmahnungen von eBay Händlern unterwegs.

Nach unserer Einschätzung werden vor allem einfach festzustellende und durchsetzbare Verstöße, wie z.B. falsche Angaben bei der Widerrufsbelehrung abgemahnt. Der Verband macht geltend, über eine ausreichende Anzahl von Mitglieder aus verschiedenen Branchen zu verfügen. Dies versetzt ihn natürlich in die Lage, breitgefächert abzumahnen, da es im Rahmen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb auf die Voraussetzung einer Mitbewerbersituation ankommt.

Es wird eine sehr umfangreiche Unterlassungserklärung gefordert, die eine Vertragsstrafe von 5.100,00 € für jeden weiteren Fall der Zuwiderhandlung vorsieht. Es ist anzuraten, eine solche Unterlassungsklärung nicht ohne ausreichende Prüfung zu unterschreiben. Denn Verbände sind gerade bei der Überprüfung des zukünftigen Werbeverhaltens und beim Eintreiben von entsprechenden Vertragsstrafen bei Verstößen sehr fleißig. Die von dem Verband geforderte Aufwandspauschale.

Besonderes bemerkenswert ist, dass der  IDO –  Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. laut seines Impressums seine Informationsinhalte von 4 Rechtsanwaltskollegen zur Verfügung gestellt bekommt. Auf der Homepage einer Kanzlei, bei der einer dieser Kollegen tätig ist, ist unter anderem über das Abmahngebaren eines Onlinehändler nachzulesen, hinsichtlich dessen kritisch angemerkt wird, „aufgrund eines umfassenden Produktangebots wähne man sich hier offenbar in einem Wettbewerbsverhältnis zu nahezu jedem Onlineshop in Deutschland“. Es wird zudem erläutert, dass bereits in der Vergangenheit  solche Abmahnwellen tausende Shop-Betreiber wochenlang in Atem gehalten haben. Ob es dann besser ist, für eine Vielzahl von Abmahnungen einen Verein zu gründen, mag jeder selbst entscheiden.

Bildquelle: ©iStockphoto.com/inbj

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