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Corona-Soforthilfen: Zuschüsse und Hilfsprogramme für Freiberufler, Künstler und Kulturschaffende

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen Corona-Pandemie treffen die Kreativwirtschaft und Kulturbranche besonders empfindlich. Leidtragende finden sich aufgrund der engen Verflechtungen dabei praktisch auf allen Ebenen: Galerien verzeichnen Verluste, weil sie ihre Räumlichkeiten schließen sowie lang geplante Ausstellungen und Messeteilnahmen absagen müssen, weshalb zugleich auch den von ihnen vertretenen Künstlern wichtige Einnahmen wegfallen. Gleichermaßen betreffen die Absagen von Ausstellungen auch Kuratoren, während freiberufliche Fotografen etwa damit zu kämpfen haben, dass sonst regelmäßig vergebene Aufträge wegfallen und neue Projekte ausbleiben. Zeitgleich werden freiberufliche Musiker, Tänzer und Schauspieler durch die Absage von Aufführungen ebenso sehr in Mitleidenschaft gezogen, wie die kulturellen Institutionen der Schauspielhäuser, Theater, Opern und Konzerthallen. Im Zuge der Einschränkungen des öffentlichen Lebens müssen auch Kinobetreiber ihre Kinos, gleich ob kleines Programmkino oder kommerzieller Kinopalast, vorübergehend schließen, während für Produzenten, Autoren und Co. neue Projekte auf Eis gelegt sind. Auch der Jetset der Modebranche findet sich plötzlich an Ort und Stelle gebunden: Fashion Weeks und Modenschauen sind entweder abgesagt oder verschoben und gleich ob Modehäuser, Designer, Modelagenturen, Casting-Manager, Journalisten, Models oder Fotografen – wann der sonst so eng getaktete Rhythmus der Fashionbranche wieder aufgenommen werden kann, vermag derzeit keiner mit Sicherheit zu sagen.

Um die wirtschaftliche Belastung für alle Betroffenen so weit wie möglich abzufedern hat der Staat in den vergangenen Wochen und Tagen bereits eine Reihe von Maßnahmen und Hilfsprogrammen beschlossen, die für viele Kreative und Kulturschaffende von Interesse, wenn nicht gar dringend notwendig sein dürften.

Besonders wichtig sind vor allem die Soforthilfen von Bund und Ländern. Solo-Selbständige (d.h. Selbständige ohne Beschäftigte, Künstler, Fotografen etc.) und Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten bei akuten Liquiditätsengpässen bis 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate, Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten bis 15.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate. Bei der Soforthilfe handelt es sich dabei um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, wenn er zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses benötigt wird. Es muss der Betrag zurückgezahlt werden, der nach Überbrückung des Liquiditätsengpasses übrig bleibt, also „zu viel“ gezahlt worden ist.

Wo die Zuschüsse beantragt werden müssen, variiert je nach Bundesland und kann auf den Website des jeweiligen Landes eingesehen werden – eine Auflistung der Websites, auf denen die Zuschüsse beantragt werden können finden Sie unten am Ende dieses Beitrags. Einige Bundesländer gewähren zusätzlich auch Zuschüsse für größere Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten. Hamburg und Hessen stocken den Höchstbetrag des Zuschusses für Freiberufler, Solo-Selbständige und kleine Unternehmen außerdem mit eigenen Zuschussleistungen auf. Für freischaffende Künstler relevant: die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt gewähren einen eigens an Künstler gerichteten Zuschlag. In NRW ist dies eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro und in Sachsen-Anhalt ein Zuschlag von 400 Euro pro Monat für zunächst maximal 2 Monate.

Neben den Soforthilfen ist auf Bundesebene eine ganze Reihe weiterer Hilfsmaßnahmen beschlossen worden, die Betroffene in Anspruch nehmen können. Vor allem für Selbständige und kleine Unternehmen von Interesse sind hierbei die Liquiditätshilfen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die hat nun die Zugangsbedingungen und Konditionen zu Krediten verbessert. Außerdem sind für Unternehmen nun die Voraussetzungen für den Erhalt von Kurzarbeitergeld erleichtert worden. Unter Umständen wichtiger für Freiberufler und Künstler: die Hürden für den Zugang zu Leistungen der Grundsicherung sind jetzt niedriger angesetzt. Zudem können Versicherte in der Künstlersozialversicherung bei Einnahmeausfällen der Künstlersozialkasse die geänderte Einkommenserwartung melden, um die Beiträge anpassen zu lassen und gegebenenfalls auch Zahlungserleichterungen gewährt zu bekommen.

Schließlich ist für Kulturschaffende darauf hinzuweisen, dass auch die bereits bestehenden Förderprogramme zur Bewältigung der Corona-Krise genutzt werden können. So hat die Kulturstaatsministerin bzw. Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien mitteilen lassen, dass bei einem vorzeitigen Abbruch von geförderten Kulturprojekten und Veranstaltungen weitgehend auf eine Rückforderung der Förderungsbeträge verzichtet werden soll. Außerdem sollen bestehende Förderprogramme so flexibilisiert werden, dass mit ihnen sowohl Kultureinrichtungen als auch Künstlern und anderen Kulturschaffenden geholfen werden kann. Ähnliches wurde mit den Länderförderern und der Filmförderungsanstalt (FFA) zur Absicherung laufender Förderungen insbesondere von Produktion und Verleih vereinbart. Dazu soll etwa auf Rückforderungen bei pandemiebedingtem Abbruch von Dreharbeiten verzichtet, Mehrkosten bei Verschiebungen und Unterbrechungen übernommen und Sperrfristen vorrübergehend flexibler gehandhabt werden. Auch bei anderen Förderprogrammen dürfte es sich daher lohnen, unterstützende Maßnahmen anzufragen.

 

Antragsstellen für die Corona-Soforthilfe:

Baden-Württemberg: https://bw-soforthilfe.de/Soforthilfe/einreichen

Bayern: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Berlin: https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/corona-liquiditaets-engpaesse.html

Brandenburg: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/

Bremen: https://www.bremen-innovativ.de/wp-content/uploads/2020/03/Antrag-BAB-Corona-Soforthilfe-Programm_v1.pdf

Hamburg: https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hcs

Hessen: https://rp-kassel.hessen.de/corona-soforthilfe

Mecklenburg-Vorpommern: https://www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-soforthilfe/

Niedersachen: https://www.soforthilfe.nbank.de/

Nordrhein-Westfalen: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
(beachte: die gesonderte Soforthilfe für freischaffende Künstler ist abweichend bei der jeweiligen Bezirksregierung zu beantragen)

Rheinland-Pfalz: http://isb.westus.cloudapp.azure.com/

Saarland: https://corona.saarland.de/DE/wirtschaft/soforthilfe/soforthilfe-bund/soforthilfe-bund.html

Sachsen: https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-ben%C3%B6tigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/soforthilfe-zuschuss-bund.jsp

Sachsen-Anhalt: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Wirtschaft/Corona-Soforthilfe_Antrag_AN-0-123.pdf
(beachte: die gesonderte Soforthilfe für Künstler ist hier zu beantragen: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Dokumente/3_wirtschaft_kultur_verbrschutz_bau/303/Corona/146050.pdf)

Schleswig-Holstein: https://www.ib-sh.de/aktuelles/news/aktuelle-meldung/antrag-auf-gewaehrung-einer-soforthilfe/

Thüringen: https://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Soforthilfe-Corona-2020#download

 

 

 

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