Abmahnung erhalten?

Das Befeuchten von Kondomen rechtfertigt keine Werbung mit „Made in Germany“

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Zu diesem Schluß kommt das OLG Hamm in einer Entscheidung vom 20.11.2012 (Az.: I-4 U 95/12). Es ging um die Frage, ob ein Kondomhersteller mit „Made in Germany werben darf.

Die Rohlinge der Kondome werden nämlich im Ausland gefertigt. Die Befeuchtung der Kondome, sofern diese als „feuchte Kondome“ verkauft werden sollen, die abschließende Qualitätskontrolle, die Verpackung und deren Versiegelung erfolgen in Deutschland.

Dies reicht für eine Werbung „Made in Germany“ nicht aus. Der angesprochene Verkehrskreis, bei Kondomen also jedermann, erwarte bei dieser Werbeaussage, dass die wesentlichen Fertigungsschritte in Deutschland stattgefunden haben. Im vorliegenden Fall lag daher nach den Feststellungen der Hammer Richter eine irreführende Aussage über die geographische Herkunft der Kondome vor. Sie führen in dem Urteil wörtlich aus:

Bildquelle: ©iStockphoto.com/diosmic

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