Abmahnung erhalten?

Erfolg für Autor: VG Wort darf den Verlegeranteil nicht ohne dessen Zustimmung ausschütten

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Das OLG München (Aktenzeichen 6 U2492/12) hat am 17.10.2013 sein mit Spannung erwartetes Berufungsurteil verkündet. Es bestätigte die Rechtsauffassung des LG München, wonach ein Verlegeranteil dann ausscheidet, wenn der Autor seine Rechte nicht zuvor an den Verlag abgetreten hat.

Die Revision wurde zugelassen. Das bedeutet, dass sich aller Voraussicht nach der Bundesgerichtshof mit dieser Frage wird auseinandersetzen dürfen. Sollte auch der BGH der Münchner Ansicht folgen, würde die langjährige Auszahlungspraxis der VG Wort in Ihren Grundfesten erschüttert. Insbesondere ergeben sich mitunter weitere Ansprüche der Autoren. Es empfiehlt sich für Autoren, angesichts der drohenden VErjährung älterer Ansprüche zeitnah gegenüber der VG Wort tätig zu werden.

Bildquelle: ©iStockphoto.com/jacek_kadaj

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