Abmahnung erhalten?

Nazis müssen draußen bleiben-eBay darf den Verkauf von Waren die in rechtsextremen Kreisen als Erkennungsmekmal dienen, verbieten

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Die Markeninhaberin wollte sich per einsweiliger Verfügung das Recht zum Verkauf ihrer Waren bei eBay einklagen. Das Interesse eBay, nicht in Zusammenhang mit rechtsextremen Kreisen gebracht zu werden, ist von erheblichen Gewicht und daher vorrangig. Zu diesem erfreulichen und richtigen Ergebnis kommt das Landgericht Fürth in seinem Urteil vom 17.05.2013, 4 HK O 1975/13.

Die Markeninhaberin argumentierte, sie selbst sei nicht rechtsextrem. Sie vertreibe ihre Waren über gewerbliche Händler und nicht an Endkunden. Sie sieht eBay als ein marktbeherrschendes Unternehmemn, das sie ohne sachlichen Grund benachteilige. SIe erwirtschafte 25% ihres Umsatzes über gewerbliche Zwischenhändler bei eBay. Durch den nach ihrer Ansicht nach unzulässigen Boykott werde scherwiegend in ihren Gewerbebetrieb eingegriffen

Dem wollte das Gericht nicht folgen. Eine Marktbeherrschung bei eBay sei nicht zu erkennen. Es gibt für die Markeninhaberin genügend Ausweichmöglichkeiten, über andere Shops und Plattformen zu vertreiben. Es sei ihr auch zuzumuten, einen eigenen Online-Shop einzurichten.

Demgegenüber überwögen die Interessen eBays, seine Ruf und seine Marke zu schützen. Durch den Verkauf von Waren, die als Erkennungszeichen in rechtsextremen Kreisen dienen, müsste eBay mit schwerwiegenden Beeinträchtigungen rechnen. Daher sei es gerechtfertigt, entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und die Marke der Klägerin auszuschließen.

Somit muss eBay auch zukünftig fragwürdigen Marken keine Plattform bieten.

Bildquelle: ©iStockphoto.com/inbj

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