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OLG Nürnberg: Bezeichnung „Hotel zum Stadtpark“ ist keine Qualitätsangabe

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Das „Hotel zum Stadtpark“ in Nürnberg darf sich weiterhin so nennen, denn das OLG Nürnberg stellt fest (3 U 2239/97), dass die Bezeichnung nicht die Vorstellung hervorruft, dass das Hotel in einer besonders ruhigen, grünen und parkähnlichen Lage liege.

Im vorliegenden Fall wollte die Klägerin einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch gegen die Beklagte, die Betreiberin des Hotels am Stadtpark ist, geltend machen.  

Die Klägerin hielt die von der Beklagten benutzte Bezeichnung ,,Hotel am Stadtpark“ für irreführend. Sie begründete dies damit, dass die Bezeichnung eine Lage in unmittelbarer räumlicher Angrenzung an den Stadtpark suggeriere. Der Verkehr verstehe die Geschäftsbezeichnung der Beklagten nicht nur als rein geographische Ortsangabe, sondern auch als eine Qualitätsangabe, nämlich eine besonders ruhige, grüne und parkähnliche Lage.

 

Das Gericht stellte fest, dass das Hotel tatsächlich ‚am Stadtpark‘ in Nürnberg liegt. Vom Hoteleingang aus könne man die Bäume der Grünanlage sehen. Allerdings trenne eine stark befahrene Straße das Hotel von der Grünfläche. Allein der Name ,,Hotel am Stadtpark“ bringe niemanden auf den Gedanken, dies sei ein besonders ruhiges Hotel. Wer in einer Großstadt wie Nürnberg ein ,,Hotel Am Stadtpark“ buche, gehe davon aus, dass das Hotel in räumlicher Nähe zum Park liege – mehr aber auch nicht. Immerhin sei das der Stadtpark einer Großstadt. Und kein verständiger Gast werde bei einem Hotel in einer Großstadt eine ruhige Lage erwarten, höchstens eine günstige Verkehrsverbindung zum Stadtzentrum.

 

Durch die Adressenangabe des Hotels hätten potentielle Hotelgäste, selbst auswärtige und daher ortsunkundige Besucher, vor der Buchung die Möglichkeit mit geringem Aufwand in Prospekten, Stadtplänen, Hotelführern, durch telefonische Nachfrage oder übers Internet – festzustellen, dass das Hotel an einer Hauptverkehrsachse liege.

 

Folglich wurde die Bezeichnung ,,Hotel am Stadtpark“ in diesem konkreten Fall nicht als irreführend beurteilt.

 

Generell sollten Hotelnamen für die Kunden/Gäste eindeutig, wahr und hilfreich sein.

Bildquelle: ©iStockphoto.com/BrianAJackson

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