Abmahnung erhalten?

Rückgabegarantie von AMAZON – Anpassung der Rechtstexte notwendig

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AMAZON Händler, die den Versand der Waren selbst und nicht über AMAZON vornehmen, müssen sich mit einer von AMAZON geplanten Rückgabegarantie auseinandersetzen. In einer Mitteilung, welche die Händler Ende März erhielten, heißt es:

„Anpassung der Rückgaberichtlinien für Verkäufer, die Produkte selbst versenden
22.03.2017
Wir möchten das Einkaufserlebnis für unsere Kunden verbessern und sicherstellen, dass Kunden unabhängig davon, ob sie bei Amazon oder einem Verkäufer einkaufen,Produkte
schnell und unkompliziert zurücksenden können. Ab dem 19. April 2017 vereinheitlicht Amazon deshalb die Rückgabebedingungen für alle gewerblichen Verkäufer. Diese Regelung
gilt auch bereits auf allen anderen europäischen Marktplätzen und für Verkäufer, die am Programm „Versand durch Amazon“ teilnehmen. Die Rückgabebedingungen von Amazon lauten wie folgt:
• Wenn Kunden ein gekauftes Produkt ohne Angabe eines Grundes zurücksenden wollen, können sie dies innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Produktes tun. Sie erhalten eine Erstattung in Höhe des Verkaufspreises.
• Wenn ein Kunde einen Artikel mit einem Verkaufspreis von mehr als 40 EUR innerhalb von 14 Tagen zurücksendet, werden außerdem die Rücksendekosten erstattet.
• Bei der Rücksendung von Schuhen, Bekleidung und Handtaschen innerhalb von 30 Tagen erhalten die Kunden eine Erstattung der Versandkosten für die Hin- sowie die Rücksendung, unabhängig vom Verkaufspreis, d. h. dass Retouren für solche Artikel immer kostenlos sind.
• Produkte, die zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember versendet werden, können bis zum 31. Januar des folgenden Jahres zurückgesendet werden.
Bitte passen Sie vor dem 19. April 2017 Ihre individuellen Rückgaberichtlinien an die von Amazon an. Um diese zu aktualisieren, gehen Sie bitte in Seller Central auf Einstellungen > Ihre Informationen und Richtlinien > Widerrufsrecht.
Für Artikel, die am oder nach dem 19. April 2017 bestellt werden, können Kunden einen A-bis-Z-Garantieantrag an Verkäufer stellen, wenn diese ihnen die oben genannten Rückgabebedingungen nicht gewähren.
Weitere Informationen und den von uns empfohlenen Text, den Sie unter Ihrer Widerrufsbelehrung einfügen können, finden Sie unter Rückgaberichtlinien und Rückgaberichtlinien zur Weihnachtszeit.
Die Regeln für mangelhafte Produkte und Produkte, die nicht der Beschreibung entsprechen, ändern sich nicht. Wenn Sie in solchen Fällen Rücksendungen annehmen, erwarten wir,
dass Sie die Versandkosten für die Hin- sowie Rücksendung erstatten.“

AMAZON Händler werden um die Anpassung ihrer Rückgabeinformationen kaum umhin kommen, möchten sie auch nach dem 19.April 2017 weiterhin auf dem AMAZON-Portal verkaufen. Für unsere E-Commerce Mandanten, die unseren Update-Service, das so genannte Info-Abonnement beziehen, werden wir rechtzeitig geeignete Texte zur Verfügung stellen. Es ist davon abzuraten, die Textvorschläge von AMAZON 1:1 zu übernehmen, da ansonsten Widersprüche mit dem gesetzlich zu gewährenden Widerrufsrecht und damit potentiell Abmahnungen drohen. Händlern, die sich unserem Abo noch nicht angeschlossen haben, stehen wir natürlich auch gerne mit Rat und Tat zur Seite. Sie können sich an uns per Mail an kanzlei@boden-rechtsanwaelte.de oder telefonisch unter der 0211 3026340 wenden.

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