Abmahnung erhalten?

BVDW entwirft Richtlinien für Social Media

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Ein Leitfaden mit zehn Tipps unterstützt Betreiber von Sozialen Netzwerken im Umgang mit Nutzerdaten

Die Fachgruppe Social Media im Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW) hat einen 10-Punkte-Plan für Betreiber von Sozialen Netzwerken erarbeitet.

Der BVDW sieht jegliche Plattform, die einen Login anbietet, Daten von Nutzern erhebt und diese möglicherweise auch für andere zugänglich macht, als Adressat dieser Rahmenbedingungen.
Deutschland verfügt über ein sehr weitreichendes Datenschutzrecht, entsprechend unterliegen auch die Daten von Nutzern Sozialer Netzwerke hierzulande strengen Regeln, welche von deren Betreibern umgesetzt werden müssen. Mit dem Leitfaden möchte der BVDW nun die rechtlichen Rahmenbedingungen in Social Media abstecken.

In diesen Richtlinien empfiehlt der BVDW für die Nutzung personenbezogener Daten eine transparente Aufklärung über alle Vorgänge, in denen personenbezogene Daten genutzt werden. Eine solche Nutzung erfolgt nicht selten durch die Verwendung von Cookies, was wiederum den wenigsten Nutzern sozialer Netzwerke bewusst ist.

Wobei darauf hingewiesen sei, dass sich aus der Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation (RL 2002/58/EG) ergibt, dass für den Einsatz datenbezogener Werbetechnologien und Cookies die Zustimmung des Nutzers vorausgesetzt ist.

Weiterhin wird die Aufklärung des Nutzers darüber, wer Zugang zu den Daten erhält, angeraten. Dieser Tipp gehört wohl zu den wichtigsten, da er derzeit noch recht selten vorgenommen wird. Die allermeisten Anbieter von social media Verlassen sich hier auf sehr allgemein gehaltenen Klauseln, etwa derart dass die Daten ?an verbundene Unternehmen und Kooperationspartner sowie Dienstleister? weitergegeben werden. Eine Spezifizierung der Firmen erfolgt in aller Regel nicht.

Eine weitere Empfehlung des BVDW bezieht sich auf die Freigabe personenbezogener Daten für nicht registrierte Nutzer des betroffenen Netzwerks. Mittlerweile besteht zwar in den weit überwiegenden Netzwerken die Möglichkeit, seine Daten für andere User nur partiell freizugeben, jedoch wird kaum darüber aufgeklärt, dass diese personenbezogenen Daten außerhalb des Netzwerks von jedermann eingesehen werden können.

Weiterhin befasst sich der Leitfaden jedoch nicht nur mit Empfehlungen für den Umgang mit Nutzerdaten, sondern umfasst auch Themen, mit denen sich ein Betreiber von social media unbedingt befassen sollte, um nachteilige rechtliche Konsequenzen für sich und die User zu vermeiden. Dies umfasst unter anderem die Frage der Haftung für Inhalte der Plattform sowie die Frage, wie mit urheberrechtlich geschütztem Bildmaterial umzugehen ist.
Wobei an dieser Stelle anzumerken ist, dass sich die Rechtsprechung zur Providerhaftung in der Entwicklung befindet, insbesondere auch immer wieder eine Täterhaftung des Dienstanbieters aufgeworfen wird. Auch wenn der BGH eine solche bisher strikt abgelehnt hat, reicht ein Verweis auf die Verantwortlichkeit des Nutzers für von ihm veröffentlichte Inhalte nicht aus, vielmehr sollte sich auch der Dienstanbieter mit diesen Haftungsfrage auseinandersetzen. Spätestens, wenn Sie von dritter Seite auf rechtswidrige Inhalte aufmerksam gemacht werden, kommt eine Haftung auch für fremde Inhalte in Foren oder Leserkommentaren in Blogs etc. in Betracht.

Zudem empfiehlt der BVDW ein Datenschutzaudit durchzuführen und sich zertifizieren zu lassen.

Mit diesem Leitfaden bietet der BVDW Seitenbetreibern eine erste Orientierungshilfe. Diese Richtlinien ersetzen im Zweifelsfall keine umfassende Rechtsberatung, jedoch stellen Sie eine gute erste Hilfestellung dar.

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