Abmahnung erhalten?

DSGVO – Abmahnung „just in time service NRW GmbH“

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Nur wenige Tage nach dem 25.05.2018 liegt uns eine erste DSGVO-Abmahnung vor.

Die Firma „just in time service NRW GmbH“, vertreten durch die Rechtsanwälte SP Wiediger & Partner, dort Frau Rechtsanwältin Julia Blaich, mahnt wegen behaupteter Verstöße gegen die DSGVO ab.

Gerügt wird, dass für einen Google-Dienst keine Einwilligung eingeholt würde, bevor Daten weitergeleitet würden. Im konkreten Fall geht es um die typographische Optimierung Google-Fonts.
Die just in time service NRW GmbH behauptet, dass daraus ein Verstoß gegen § 3a UWG folge. Die Rechtsausführungen sind knapp formuliert.

In der vorformulierten Unterlassungserklärung wird gefordert es zu unterlassen, „…als Verantwortlicher den Dienst der Google LLC zu nutzen, ohne den Betroffenen über Ihre Absicht vorab zu informieren, die erhobenen personenbezogenen Daten in ein Dritteland oder eine internationale Organisation zu übermitteln“.

Die abmahnende Kanzlei hat zur Dokumentation der vermeintlichen Verstöße den Quellcode der abgemahnten Seite beigefügt.

Der Streitwert wird mit EUR 2.500,00 bemerkenswert gering angesetzt. Man scheint sich der Sache also selbst nicht ganz sicher zu sein und geht im Hinblick auf die Abmahnkosten vorsichtig vor.

Auffallend ist noch, dass die Abmahnung auf den 27.05.2018 datiert, einen Sonntag. Es scheint, als wäre kurz nach Geltung der DSGVO, Wochenendarbeit notwendig.

Es bleibt abzuwarten, ob weitere Abmahnungen der just in time service NRW GmbH zur DSGVO auftauchen.

ERGÄNZUNG: Die just in time service NRW GmbH ist NICHT identisch mit der just in time service GmbH, aus Hamburg. Die Hamburger Firma mahnt nicht wegen der DSGVO ab!

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