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Neue Google Richtlinien für Adwords

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Google Adwords Anzeigen erfreuen sich großer Beliebtheit. Durch das Wählen der richtigen Keywords kann man seine Anzeige auf der ersten Seite bei Google neben oder über der eigentlichen Trefferliste anzeigen lassen. Hier bietet sich die Möglichkeit, statt mit einer oftmals sehr umfangreichen und langwierigen Suchmaschinenoptimierung der eigenen Anbieterseite in relativ kurzer Zeit, abhängig auch vom Geldeinsatz, auf der ersten Google Seite auf sich aufmerksam zu machen.

In den letzten Jahren herrschte Unklarheit, inwiefern man bei der Wahl der Keywords die Markennamen von anderen Unternehmen verwenden durfte. Bietet man beispielsweise Drucker von HP an, könnte man auf sich aufmerksam machen, wenn man bei EIngabe der Suchbegriffe Ricoh, Epson etc. mit einer Adwords Anzeige erscheint.
Verschiedene deutsche Oberlandesgerichte hatten dies als markenrechtswidrig angesehen, da man sich der einer Marke innewohnenden Lotsenfunktion bediene, die einen Interessenten direkt auf die Seite des Werbenden leite.
Der Europäische Gerichtshof hat in 2 Entscheidungen vom März dieses Jahres (Urteil vom 23.03.2010, MRs. C-236/08, C-237/08, C-238/08 ? Google und Google France sowie Urteil vom 25.3.2010, Rs. C-278/08 – BergSpechte) klargestellt, dass der Gebrauch eines fremden Kennzeichens als Adword durchaus eine markenmäßige Nutzung darstellt. Jedoch lehnten die Richter eine Markenverletzung ab, wenn die geschaltete Anzeige im Übrigen nicht den Eindruck vermittelt, es handele sich bei dem Werbenden um ein mit dem Markeninhaber verbundenes Unternehmen bzw. die Werbung aus der Sicht eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers nicht erkennen lässt, ob der Werbende nun eigenständig handelt oder eine Verbindung mit dem Markeninhaber besteht.
Das bedeutet, dass die Nutzung von Fremdmarken als Adwords immer dann zulässig ist, wenn man keine Verbindung mit deren Inhaberunternehmen suggeriert.
Google, das in den Verfahren beteiligt war, hat nun aufgrund dieser Urteile seine Richtlinien für die Nutzung von Marken als Adwords geändert. Die neuen Richtlinien sind hier einsehbar. Google übernimmt damit die Vorgaben des EugH und eröffnet so dem Werbenden einen weiteren Spielraum bei der Nutzung fremder Markennamen für seine Adword Anzeige.

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