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OLG Düsseldorf zur Werbung mit „Made in Germany“ bei Industrieprodukten

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Bei Industrieprodukten, die mit den Aussagen „Produziert in Deutschland“ oder „Made in Germany“ beworben werden, müssen nach einem Urteil des OLG Düsseldorf vom 5. April 2011 (I-20 U 110/10) alle wesentliche Herstellungsschritte in Deutschland durchgeführt worden sein.

Die Entscheidung bbetraf ein Besteckset. Auf dessen Produktverpackung befand sich der Hinweis „Produziert in Deutschland“ und eine abgebildete Deutschlandfahne. In der Verpackung war bei den Pflegehinweisen der Zusatz „Made in Germany“ angebracht. Löffel und Gabeln, sowie die Verpackung des Besteckets wurden in Deutschland durch das beklagte Unternehmen hergestellt. Die Herstellung der Rohmesser fand jedoch in China statt. In Deutschland wurden die Messer einer Nachbearbeitung in Form des Polierens unterzogen.

Das reichte dem OLG nicht aus. Vielmehr sah es in den Werbeangaben „Produziert in Deutschland“ und „Made in Germany“einen unzulässigen geografischen Herkunftshinweis. Als „produziert in Deutschland“ dürfe nur Ware gekennzeichnet werden, die maßgeblich in Deutschland hergestellt bzw. deren wertbestimmende Eigenschaften nach Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise aus deutscher Produktion stammen. Die Vorschriften des Zollkodex (VO Nr. 2913/92/EWG) oder Vorgaben der IHK, auf die sich die Beklagte berief, seien nicht maßgeblich. Die besondere Bewerbung des Herstellungslandes begründe bei Verbrauchern die Erwartung, sämtliche Teile des beworbenen Bestecks seien in Deutschland hergestellt.

Dabei kommt es nach Ansicht des Gerichts nicht  allein auf eine bestimmte Qualitätserwartung des Verbrauchers an. Seine Motivation, sich gerade für ein in Deutschland hergestelltes Produkt zu entscheiden, könne auch andere Gründe, z. B. die Sorge um deutsche Arbeitsplätze, haben. Die von der Beklagten ins Felde geführte hohe Qualität und hygienische Unbedenklichkeit der Waren rechtefertigt demnach nicht, die im wesentlichen im Ausland hergestellte Ware als „Produziert in Deutschland“ anzubieten.

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