Abmahnung erhalten?

Urheberrecht und die Angst vorm Teilen!?!

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Aktiven Facebook-Nutzer könnte diese Woche wieder der Angstschweiß ins Gesicht getreten sein. Kann jedes Teilen eines Artikels zu einer Abmahnung führen? Oder lande ich bald im Knast?

Aufgeschreckt hatte die Meldung der Kölner Kollegen von wbs-Law über die „erste Abmahnung wegen des Teilens eines Artikels via Facebook.

Ist es soweit? Muss der geneigte Nutzer nun bekommen oder aufpassen wie der besagte Schiesshund? Muss ich mir bei jedem Artikel, den ich auf Facebook verlinke, Gedanken machen, ob das Bild, das zu einem Allerweltsartikel gehört, durch meine Verlinkung einem Urheberrechtsverstoß unterliegt?

Entsprechendes geistert gerade durch diverse Foren und Blogs. Aus der Abmahnung, wurde die Meldung, dass sich der Teilende strafbar macht. Auf anderen Seiten wurde über ein erstes Urteil berichtet.

och die ganze Aufregung ist umsonst! Soviel sei gesagt: Es liegt bisher weder ein Urteil, noch ein Beschluss vor, der derartige Unruhe rechtfertigen könnte. Bisher gibt es nur eine Abmahnung. Und die ist erst einmal nichts weiter als eine außergerichtliche Aufforderung, die nicht per se berechtigt sein muss. Mehr ist bislang nicht passiert!

Und neu ist das Thema im Übrigen auch nicht. Bereits vor 2 Jahren wurde das Thema „Vorschaubilder bei Facebook“ auf höchster Stufe hochgekocht.

Stein des Anstoßes diesmal war: Marco Reus! Dieser wurde im Rahmen seiner „Führerscheinaffäre“ fotografiert, als er aus seinem Aston Martin ausstieg. Einen Artikel der „Bild“- Zeitung mit diesem Foto  teilte eine Fahrschulbetreiberin bei Facebook, worüber der Fotograf des Bildes nicht sehr erfreut war und diese abmahnte, weil auf dem Vorschaubild des Artikels weder seine Urheberschaft zu erkennen war, noch hatte er das Recht auf Weiterverbreitung in den sozialen Netzwerken eingeräumt.

Das besondere an der diesmaligen Abmahnung ist der Umstand, dass die Teilende eine Fahrschule betreibt und der Fotograf ihr somit wohl  kommerzielles Handeln beim Verbreiten des Artikels über den Führerscheinsünder unterstellte. Daher konnten hier die Anwaltskosten in voller Höhe gefordert werden, bei Privatpersonen bestünde hingegen eine Beschränkung auf 124 € (netto). Zudem setzen Gerichte regelmäßig bei der Nutzung von Fotos durch Privatpersonen sehr niedrige Schadensersatzbeträge fest.

Für Privatpersonen und „Link-teilende“ Unternehmer gilt daher der Rat, wenn sie auf Nummer sicher gehen möchten, das Bild beim Teilen wegzulassen. Ansonsten darf man, wenn auch der jetzige Fall mit Beteiligung der Bild-Zeitung gerade die Ausnahme bestätigt, unterstellen, dass die bekannten Portale Bilder einsetzen, die geteilt werden können, noch dazu durch Like-Buttons dazu aufgefordert wird. Unter Umständen besteht dann auch ein Regressanspruch gegen den Seitenbetreiber, der den Artikel (mitsamt Bild) mit dem Share-Button versehen hat.

Für Unternehmer als Herausgeber  und Blogbetreiber gilt es ein paar Regeln zu beachten:

  • Eine Vervielfältigung im Wege des Share Buttons stellt keinen Verstoß dar, wenn die entsprechenden Nutzungsrechte erworben wurden.
  • Ein „Share Button“ sollte daher nur unter Artikeln angebracht werden, sofern die Lizenz des Fotografen für die entsprechenden sozialen Netzwerke hierfür vorliegt. Viele Foto Communities weisen Bilder explizit als Social-Media-fähig aus. Hier gilt es die Hinweise bei dem jeweiligen Foto wie auch die Nutzungsbedingungen des Portals gegenzulesen
  • Der Name des Urhebers sollte im Artikel so platziert sein, dass dieser auch beim Teilen in sozialen Netzwerken noch sichtbar ist.
  • Eine Nennung des Urhebers kann weggelassen werden, wenn diese nicht branchenüblich ist. Hiervon kann bei der Verwendung von Bildern in sozialen Netzwerken jedoch nicht prinzipiell ausgegangen werden.
  • Wer ganz sicher gehen will, kann die Einstellungen auf seiner Seite so vornehmen, dass das Bild beim Teilen nicht mit hochgeladen wird, muss dann aber mit den (werblichen) Einschränkungen leben, die eine fehlende Bebilderung mit sich bringt.

Beachten sie diese Punkte, so können sie auch als Unternehmer/Blogger weiterhin ruhig schlafen.

Bildquelle: ©iStockphoto.com/morozena

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