Abmahnung erhalten?

Wir sind Markenverletzung – Bild (Digital) unterliegt gegen Volkswagen

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Es gibt kaum ein Produkt, welches das beliebte und für Qualitätsjournalismus bekannte Blatt mit den 4 Buchstaben nicht in den vergangenen Jahren als „Volks-„Produkt gemeinsam mit willfährigen Kooperationspartnern auf den Markt warf. Unter anderem hatte sich A.T.U. mit dem Bewerben einer „Volks-Inspektion“, dem Angebot von „Volks-Reifen“ in der „Volks-Werkstatt“. Dies ist eine Verletzung der bekannten Marke VOLKSWAGEN, wie der BGH heute (11.04.2013, AZ. I ZR 214/11) festgestellt hat.

Der BGH führt in seiner Pressemitteilung dazu aus: „Anders als das Oberlandesgericht hat der Bundesgerichtshof nicht ausgeschlossen, dass die Zeichen „Volks-Inspektion“, „Volks-Reifen“ und „Volks-Werkstatt“ die bekannte Marke der Klägerin verletzen. Bekannte oder sogar berühmte Marken verfügen über einen weiten Schutzbereich. Dies hat zur Folge, dass bei der Verwendung anderer Zeichen ein weiter Abstand zu der bekannten Marke eingehalten werden muss. Eine Verletzung der bekannten Marke liegt bereits vor, wenn das Publikum aufgrund der Verwendung der Zeichen „Volks-Inspektion“, „Volks-Reifen“ und „Volks-Werkstatt“ durch die Beklagten von wirtschaftlichen oder organisatorischen Verbindungen zur Klägerin ausgeht oder wenn diese Zeichenbenutzung die Unterscheidungskraft der bekannten Marke „VOLKSWAGEN“ beeinträchtigt. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs hat das Oberlandesgericht diesem weiten Schutzbereich bekannter Marken nicht ausreichend Rechnung getragen. Der Bundesgerichtshof hat die Sache deshalb zurückverwiesen, damit die zu einer Markenverletzung erforderlichen Feststellungen getroffen werden.“

Die Entscheidung des BGH verdient Zustimmung, da die angegriffenen „Volks“-Produkte gerade auch eine sehr enge Nähe zum Automobilbereich aufweisen. VOLKSWAGEN dürfte nahezu jedem in Deutschland bekannt sein, so dass die Verbraucher durchaus auf den Gedanken kommen können, dass die „Volks-Inspektion“ mit Volkswagen zu tun haben muss. Da damit auch gewisse Wertvorstellungen verbunden sind, ist die Annahme einer unlauteren Beeinträchtigung der bekannten Marke nachvollziehbar.

Komisch nur, dass Bild-Online diese wirklich interessante Nachricht keiner Zeile auf seiner heutigen Startseite würdigt. Aber Größe in der Niederlage zu zeigen ist so eine Sache…

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