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Für Fairness unter Unternehmern.

Der Wettbewerb auf dem deutschen Markt soll vor allem eins sein: fair. Dafür gibt es das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, das irreführende Werbung, unlautere Werbemaßnahmen oder Verstöße gegen Verbrauchergesetze unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs ahndet.

Dass die gleichen Gesetze auch in der virtuellen Welt gelten, zeigt die Abmahnwelle gegen Online-Shop-Betreiber und Ebay-Händler. Umso wichtiger ist es, hier von Anfang an die Weichen richtig zu stellen. Für uns als Experten für Wettbewerbsrecht liegt deshalb einer unserer Schwerpunkte insbesondere auch auf dem so genannten Online-Recht.

Prävention: Sprechen Sie uns schon im Vorfeld geplanter Werbemaßnahmen und Marktauftritte an und gewinnen Sie Ihre Kunden mit den rechtlich richtigen Worten. Im Internet analysieren wir Ihren Auftritt und formulieren die AGB.

Wettbewerbsverstöße: Wir vertreten Ihr Recht gegenüber Verstößen von Mitbewerbern. Dass wir dabei immer kosteneffizient handeln, ist selbstverständlich.

Abmahnungen: Wir prüfen die Vorwürfe Ihrer Konkurrenz und entwickeln mit Ihnen einen Plan für das weitere Vorgehen.