Abmahnung erhalten?
Abmahnung erhalten?
Abmahnung erhalten?

Abmahnung erhalten?

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Das ist natürlich im ersten Moment ein Schock. Umso mehr gilt es nun, Ruhe zu bewahren und sachlich vorzugehen. Boden Rechtsanwälte hat für Sie den geeigneten Rechtsanwalt zur Abwehr oder Abwicklung von Abmahnungen aus dem Bereich Urheber- und Medienrecht, Marken- und Designrecht, Wettbewerbsrecht sowie dem IT-Recht zur Hand.

So sollten Sie reagieren, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben!

Wie verhalten Sie sich jetzt am Besten?

  1. Verfallen Sie nicht in Panik! Gerade jetzt ist ein kühler Kopf nötig.
  2. Jede Abmahnung ist zumindest mit einer Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung versehen. Nehmen Sie diese Frist ernst und handeln Sie innerhalb der Frist.
  3. Prüfen Sie, ob Sie die Ihnen vorgeworfene Rechtsverletzung tatsächlich so begangen haben und sichern Sie etwaige Gegenbeweise (z.B. Screenshots, Fotos, Lizenzvereinbarungen usw.).
  4. Rufen Sie den Gegner oder den Gegnervertreter nicht selbst an. Diese sind auf die Durchsetzung der geltend gemachten Rechte bedacht und werden Ihnen keine Rechtsberatung geben.
  5. Unterschreiben Sie nicht unreflektiert eine beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Häufig ist das Unterlassungsversprechen zu weit gefasst, das Vertragsstrafeversprechen zu hoch oder es wurden Verpflichtungen neben dem eigentlichen Unterlassungsbegehren aufgenommen.
  6. Ist die Abmahnung berechtigt, stellen Sie die rechtsverletzende Handlung so schnell wie möglich ein. Vergessen Sie aber nicht, dass die bloße Einstellung der Verletzungshandlung die Wiederholungsgefahr nicht ausräumt!
  7. Lassen Sie sich von einem auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Dieser kann die oft komplexe Rechtslage richtig einordnen und geeignete Maßnahmen ergreifen. Beispielsweise die Abmahnung zurückweisen, die Unterlassungserklärung interessengerecht modifizieren und gegebenenfalls den Streitwert anpassen.


Wir stehen Ihnen hierbei gerne zur Seite.

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Ringseile

Was ist eine Abmahnung?
Der Gesetzgeber hat das Institut der Abmahnung geschaffen, um insbesondere im Wettbewerbs-, Urheber und Kennzeichenrecht den Parteien die Gelegenheit zu geben, eine Rechtsverletzung dauerhaft aus der Welt zu schaffen, ohne dafür gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen.
Die Abmahnung ist demnach die Aufforderung eine rechtsverletzende Handlung für die Zukunft zu unterlassen. Dazu legt der Rechteinhaber dar, welches Recht durch welche konkrete Handlung verletzt wurde und fordert den Verletzer zur Abgabe einer sogenannten Unterlassungserklärung auf. Mit Unterzeichnung der Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Verletzer, die verletzende Handlung zukünftig zu unterlassen.
Bei der Unterlassungserklärung muss es sich nach der Rechtsprechung um ein ernstgemeintes Unterlassungsversprechen handeln. Die Ernsthaftigkeit wird durch ein sogenanntes Vertragsstrafeversprechen ausgedrückt, wonach sich der Verletzer verpflichtet, bei gleichartigen zukünftigen Rechtsverletzungen eine nicht unerhebliche Vertragsstrafe zu zahlen.

Was kann der Rechteinhaber noch verlangen?
Dem Rechteinhaber können neben dem Anspruch auf Unterlassung noch weitere sogenannte Annexansprüche zustehen. Dies sind in erster Linie Auskunfts- und Schadensersatzansprüche. Diese dienen dazu, den Schaden zu ermitteln, der dem Rechteinhaber durch die Verletzungshandlung entstanden ist. Dazu gehören auch die Rechtsanwaltskosten, die im Zuge der Abmahnung entstanden sind.
Die Höhe der zu erstattenden Rechtsanwaltskosten richtet sich nach dem Streitwert, der sich an der Art der Verletzung orientiert. Insbesondere bei der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten wie Marken und Designs können leicht Streitwerte von mehreren hunderttausend Euro zugrunde gelegt werden.
Im Falle der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten können dem Rechteinhaber darüber hinaus auch Ansprüche auf Rückruf oder Vernichtung zustehen.
Im Rahmen des Persönlichkeitsrechts kann der Verletzte Anspruch auf Schmerzensgeld oder bei persönlichkeitsverletzenden Pressetexten auf Gegendarstellung haben.

Was passiert, wenn der Verletzer auf die Abmahnung nicht reagiert?
Reagiert der Abgemahnte nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, drohen gerichtliche Maßnahmen, in der Regel als einstweilige Verfügung ohne vorherige mündliche Verhandlung. Binnen weniger Tage erhält der Rechteinhaber einen gerichtlichen Titel gegen den Verletzer, der sofort vollstreckt werden kann. Die Kosten hierfür werden dem Verletzer auferlegt. Zu den Rechtsverfolgungskosten und dem Schadensersatz kommen dann noch Gerichtskosten.
Achtung: es genügt nicht, dass der Verletzer lediglich die Verletzungshandlung einstellt. Durch das bloße Einstellen der rechtsverletzenden Handlung ist die Wiederholungsgefahr noch nicht ausgeräumt. Eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen ist unabdingbar, um weitere gerichtliche Schritte abzuwenden!

Was passiert, wenn die Abmahnung unberechtigt war?
Nicht jede Abmahnung ist auch berechtigt. Es gibt viele Gründe, warum eine Abmahnung unberechtigt sein kann. Möglich ist, dass die Rechtsverletzung nicht, wie vorgeworfen, stattgefunden hat oder die rechtliche Einordnung der vorgeworfenen Rechtsverletzung nicht korrekt war. Möglicherweise ist die Abmahnung auch rechtsmissbräuchlich aus anderen Motiven erfolgt. Ob die Abmahnung zu Recht erfolgt ist, muss in jedem Einzelfall – am besten durch einen spezialisierten Rechtsanwalt – überprüft werden. War die Abmahnung rechtswidrig, ist der zu Unrecht Abmahnende zur Erstattung der Rechtsverteidigungskosten des Abgemahnten verpflichtet.

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