Wir sind gerne für Sie da, wenn Sie Fragen zur Anmeldung, Überwachung und Verteidigung von Schutzrechten in Ihrem Unternehmen haben und begleiten Sie gerne bei der Umsetzung
Markenrecht – sichern Sie Ihren Vorsprung
Im Bereich Markenrecht steht Ihnen bei Boden Rechtsanwälte unser Kanzleiteam mit langjähriger Erfahrung zur Seite. Von der Markenrecherche über die Anmeldung bis hin zur Verteidigung Ihrer Rechte begleiten wir Sie und Ihr Unternehmen. Unser Team steht Ihnen dabei über die gesamte Lebensdauer Ihrer Marke zur Seite.Um Ihre Markenrechte auch im Ausland zu wahren, stützen wir uns auf ein internationales Netzwerk von Markenspezialisten. Wir übernehmen für Sie alle notwendigen juristischen Schritte, sodass Sie immer auf der sicheren Seite sind. Unseren hohen Standard stellen wir durch fortwährende juristische Fortbildung sicher und sind Ihr Ansprechpartner, wenn es um nationale und internationale Markenthemen geht.
Ihr Berater im Bereich Markenrecht
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- Langjährige Erfahrung
- Vorträge und Workshops im Marken- und Designrecht
- International vernetzt
Martin Boden, LL.M.
Ihr Rechtsanwalt für Markenrecht
Schützen Sie Name, Firma und Logo
Es gibt viele verschiedene Markenformen. Unterschieden wird unter anderem zwischen Wortmarken, Wort-/Bildmarken, Bildmarken, Farbmarken oder Hörmarken. Wir beraten Sie gern, welche Markenform für Ihr Vorhaben das Richtige ist. Wir beraten Sie bei der Erstellung der passenden Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse nach den neuesten Standards der Nizzaer Klassifikation und übernehmen für Sie die Kommunikation mit den jeweiligen Markenämtern.
Auf Wunsch überwachen wir Ihre Marke in Bezug auf potentielle rechtsverletzende Neuanmeldungen oder –eintragungen Dritter und vertreten im Falle einer Markenrechtsverletzung Ihre Interessen. Unabhängig davon, ob Sie angegriffen wurden oder gegen eine Verletzung Ihrer Markenrechte vorgehen wollen, wir beraten Sie objektiv und kompetent.
Wortmarke
Bei Wortmarken handelt es sich um einzelne Worte, Wortkombinationen, Aneinanderreihungen von Buchstaben, Fantasiebegriffe oder Namen, die markenrechtlichen Schutz genießen, unabhängig von der Schrifttype oder sonstigen Gestaltungen. Alle Zeichen sind als Grundlage einer Wortmarke zulässig. Dazu zählen auch Ziffern und Sonderzeichen. Sind außer den Schriftzeichen weitere, insbesondere grafische Elemente enthalten, ist eine Eintragung als Wort-/Bildmarke oder Bildmarke nötig.
Wort-/Bildmarke
Hinter dem etwas sperrigen Begriff der Wort-/Bildmarke verbirgt sich das klassische Logo. Nahezu jede Form einer grafischen Gestaltung in Kombination mit einem oder mehreren Wörtern fällt in diese Kategorie. Entscheidend ist jedoch, dass der Bildbestandteil hinreichende Unterscheidungskraft aufweist. Einfache Verzierungen sind regelmäßig nicht ausreichend. Die Eintragung von Wort-/Bildmarken zum Markenschutz ist in Farbe oder unabhängig von einer konkreten Farbbeanspruchung in schwarz/weiß möglich.
Bildmarke
Bildmarken sind grafische Gestaltungen ohne Wortbestandteil. Bildmarken werden z. B. häufig zur Kennzeichnung von Bekleidungsstücken genutzt. Diese übernehmen dann zusätzlich zum Wiedererkennungswert eine dekorative Funktion. Auch hier kann die Eintragung zum Markenschutz farbig oder farbneutral in schwarz/weiß beansprucht werden.
Hörmarke
Gar nicht so selten sind auch Hörmarken. Sie haben eine eingängige Melodie oder eine Tonfolge? Auch diese kann zur Marke werden. Hörmarken werden derzeit anerkannt, wenn sie sich durch Noten darstellen lassen.
Farbmarken
Einzigartige Farbtöne, die eng mit Ihrem Unternehmen verknüpft sind, können ebenfalls den Status einer Marke erhalten. Beispiele hierfür sind der lilane Farbton von Milka oder das Magenta der Telekom. Die Eintragung einer Farbe erfordert allerdings die Erfüllung einiger besonderer Voraussetzungen. Wie Sie diese Voraussetzungen erfüllen können, dazu beraten wir Sie gerne.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung
Wir begleiten seit vielen Jahren sowohl größere Markenportfolios von Unternehmen als auch einzelne Marken. Unsere Erfahrung zeigt: mit der Anmeldung allein ist es nicht getan. Eine Marke benötigt während ihrer gesamten Lebensdauer Aufmerksamkeit und Pflege. Nur dann kann sie sich zu einem wirklichen Unternehmenswert entwickeln. Deshalb gilt es, Ihre Marke kontinuierlich im Blick zu behalten, um sie vor Nachahmern und Trittbrettfahrern zu schützen. Dabei unterstützen wir Sie mit unserem „Markenschutzbrief“, unserer effektiven Kollisionsüberwachung in allen relevanten Registern, auch im Ausland. Genauso beraten wir Sie bei der wirtschaftlichen Verwertung Ihrer Markenrechte durch Verkauf, Franchise oder Lizenz.
Sie haben große Pläne? Lassen Sie uns über eine Markenstrategie sprechen!
Volle Kostenkontrolle durch Pauschalpreise
Verfügbarkeits- und Ähnlichkeitsrecherchen, Markenanmeldungen sowie -überwachungen können wir Ihnen zu Festpreisen anbieten. So haben Sie Ihr persönliches Markenportfolio finanziell immer im Griff.
Interesse? Sprechen Sie uns an.
Deutschland, Europa und international
Der räumliche Schutzbereich einer Marke ist immer territorial begrenzt. Nationale Schutzrechte wie z.B. die deutsche Marke, beziehen sich immer nur auf dem Markenschutz in dem jeweiligen Land. In Ländern, in denen Ihre Marke nicht registriert ist, haben Sie kein Schutzrecht und können gegen etwaige Markenverletzungen nichts tun.
Es gibt jedoch auch Zusammenschlüsse mehrerer Länder, in denen sich mit nur einer Markenanmeldung Schutz für alle Mitglieder eines solchen Bündnisses beanspruchen lässt. Das bekannteste Beispiel hierfür ist die Europäische Union. Mit der Anmeldung einer Unionsmarke kann Markenschutz in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union beansprucht werden. Dies stellt eine erhebliche Erleichterung für Unternehmen dar, die ihre Markenprodukte auch im europäischen Ausland anbieten wollen. Eine weitere Möglichkeit für die Internationalisierung Ihres Markenschutzes ist das sogenannte Madrider System mit der Möglichkeit der Registrierung (als sogenannte IR-Marke) in vielen Ländern der Erde.
Nehmen Sie jetzt Kontakt mit Rechtsanwalt Martin Boden, LL.M. auf!
Unsere Leistungen im Bereich Markenrecht
BODEN I RECHTSANWÄLTE bietet Ihnen eine individuelle und umfassende Beratung zu allen kennzeichenrechtlichen Fragestellungen. Dabei behalten wir benachbarte Rechtsgebiete wie z.B. das Wettbewerbs- und Urheberrecht stets im Blick.
Ihr Beraterteam berät Sie aktiv bei neuen Markenvorhaben, der wirtschaftlichen Verwertung Ihrer Schutzrechte und steht Ihnen bei Angriff und Verteidigung Ihrer Schutzrechte zur Seite.
Markenüberwachung
Bewahren Sie Ihre Marke. Mit unserem Markenmonitoring erhalten Sie rechtzeitig Kenntnis, wenn Trittbrettfahrer verwechslungsfähig ähnliche oder identische Marken anmelden. So können Sie sofort agieren und Verletzungshandlungen im Keim ersticken. Mit diesem Formular können Sie die Überwachung für Ihre Marke beauftragen.BODEN | RECHTSANWÄLTE –
Kompetenz im Markenrecht
Sie wollen eine Marke oder ein anderes gewerbliches Schutzrecht anmelden? Jemand verletzt Ihre Markenrechte oder Ihnen wird die Verletzung von Markenrechten Dritter vorgeworfen? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns unter kontakt@boden-rechtsanwaelte.de
Selbstverständlich stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte auch zu Fragen des IT-Rechts-, des Datenschutzrechts, des Wettbewerbsrechts wie auch des Urheber- und Medienrechts gerne zur Seite.