Rammstein wird nicht indiziert
Jugendschutz vs. Kunstfreiheit - Liebe ist für alle
Das Verwaltungsgericht Köln (Urteil vom 25.10.2011, Az.: 22 K 8301/09) hatte sich mit einer Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) auseinanderzusetzen, die das Rammstein Album "Liebe ist für alle da" gemäß § 18 Jugendschutzgesetz indiziert hatte. Das Gericht urteilte zu Gunsten der Kunstfreiheit. Mehr Einzelheiten zu diesem Urteil erfahren Sie in dem "Gastbeitrag von RA Boden für die Media Lounge-dem Network für Media Professionals.
Oktober 2011 | Martin Boden
Informationsveranstaltung der Handwerksammer Dortmund -Rechtliche Aspekte beim Onlinehandel
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Impressumspflicht bei Facebook
LG Aschaffenburg zur Impressumspflicht bei Facebook
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Skurril: "Ficken" als Marke eingetragen
Marken ohne Grenzen? - "Ficken" ist nun eine Marke
Bundespatentgericht verneint Verstoß gegen die guten Sitten
WeiterlesenSeptember 2011 | Martin Boden

