Abmahnung erhalten?

Überwachungspflicht der Händler für eigene Angebote bei Amazon

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Das KG Berlin hat in einer neueren Entscheidung (Beschl. v. 21.6.2021 – Az. 5 U 3/20) in zweiter Instanz rechtskräftig und unter Bestätigung der recht strengen Linie des BGH entschieden, dass es Onlinehändlern auf Amazon zuzumuten sei, durch diese dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum auf der Plattform eingestellte Angebote regelmäßig darauf zu überprüfen, ob rechtsverletzende Änderungen vorgenommen worden sind.

Das KG Berlin greift die Grundsatzargumentation des BGH auf und führt aus, dass sich Amazon-Händler einer Verkaufsplattform bedienten, bei der sie selbst keinen Einfluss auf die Angebotsgestaltung hätten. Wer sich dafür entscheide, eine solche Plattform zu nutzen, müsse dann auch das insbesondere marken- und wettbewerbsrechtliche Risiko tragen, das damit einhergehe. Amazon-Händler seien aus diesem Grund entsprechend verpflichtet, selbst dafür Sorge zu tragen, dass ursprünglich richtige Angebote nicht durch Dritte in rechtsverletzender Weise geändert würden.

Das Gericht führt weiter aus, dass eine bloße Stichprobenprüfung zur Erfüllung der vorgenannten Prüfungspflichten jedenfalls dann nicht ausreiche, wenn diese Prüfung nicht sicherstelle, dass in einem angemessenen Zeitraum jedes Angebot, das dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum auf der Plattform eingestellt wird, tatsächlich geprüft wird. Eine genaue Eingrenzung des „angemessenen Zeitraums“ gibt das Gericht nicht vor, man wird jedoch von einer strengen Auslegung ausgehen müssen, welche eine Überprüfung werktäglich voraussetzt.

Auch das in dem hier zugrundeliegenden Fall durch den Beklagten vorgebrachte Argument, eine solche regelmäßige und umfassende Überprüfung sei für einen Einzelunternehmer unzumutbar, wertete das Gericht nicht zu dessen Gunsten und verwies nochmals darauf, dass sich der Beklagte ganz bewusst für diesen Vertriebsweg entschieden habe und daher auch die Nachteile, die sich daraus ergeben, hinnehmen müsse. Somit sei auch er verpflichtet, seine Angebote den Vorgaben entsprechend zu überprüfen. Unterlasse er dies, müsse er die Konsequenzen hinnehmen.

Diese bestätigende Fortführung der bisherigen BGH Rechtsprechung zeigt, wie wichtig es ist, insbesondere bei Amazon die eigenen Angebote stets im Blick zu haben. Bei Nichterfüllung der aufgezeigten Prüfungspflichten drohen im Streitfall erhebliche Nachteile und Problematiken. Ein Argumentationsspielraum besteht angesichts der gleichermaßen strengen wie geklärten Rechtslage in entsprechenden Auseinandersetzungen z.B. mit Wettbewerbern dann regelmäßig nur in äußerst begrenztem Umfang.

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