Willkommen bei BODEN | RECHTSANWÄLTE!

Patente, Designs (Geschmacksmuster), Marken und Urheberrechte, welche unter dem Oberbegriff Gewerblicher Rechtsschutz zusammengefasst werden, bilden die Basis für ein erfolgreiches Geschäftsmodell. Eine strategisch vorausschauende Planung und der rechtzeitige sowie umfassende Schutz Ihres geistigen Eigentums sind unerlässlich. Nur so können Sie sich den entscheidenden Wettbewerbsvorsprung sichern und vor allem bewahren.
Unsere Leistungen
Recht ist nicht gleich Recht. Auf den unterschiedlichen Gebieten gibt es verschiedene Gesetze, Rechtssprechungen und Auffassungen.
Warum zu
BODEN | RECHTSANWÄLTE!
Sie haben immer einen persönlichen Ansprechpartner, weil für uns Vertrauen die Basis einer guten Zusammenarbeit ist. Um Sie vor unliebsamen Überraschungen zu bewahren, bieten wir Ihnen umfassende Kostentransparenz. Für unsere Mandanten bilden wir uns regelmäßig fort und gewährleisten damit stets eine Beratung auf dem aktuellsten Stand. Gerne kommen wir auch zu Ihnen.
So sparen Sie Zeit und wir lernen Ihre Unternehmung besser kennen. Denn wir legen Wert darauf, unsere Beratung nach Ihren individuellen Bedürfnissen optimal auszurichten.

Lernen Sie Ihre Berater kennen
Als Entscheider wollen Sie alle Belange Ihres Rechtsalltags in den besten Händen sehen. Vertrauen ist dabei der Schlüssel zu einer erfolgreichen Partnerschaft. Darum stellen wir uns Ihnen an dieser Stelle persönlich vor.
- Persönlich
- Voller Einsatz
- Viel Erfahrung
- Grenzüberschreitend

Aktuelles

Die Kaufrechtsreform 2022
Mit dem neuen Kaufrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch setzt der Gesetzgeber die sogenannte „Warenkaufrichtlinie“ der EU um. Kern der Änderung ist die Neufassung des Sachmangelbegriffs aus § 434 BGB sowie die Erstreckung des Mangelrechts auf digitale Inhalte. Auswirkungen haben die Gesetzesänderungen insbesondere auf das Gewährleistungsrecht sowie die Garantien. Weitere wesentliche Änderungen nahm der Gesetzgeber hinsichtlich der V
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Das markenrechtliche Problem der Wiederholungsmarken
Eingetragene Marken unterliegen einer Benutzungsschonfrist von 5 Jahren nach §§ 25 I, 49 I 1 MarkenG bzw. Art. 18 UMV, innerhalb derer eine ernsthafte Benutzung erfolgen muss, um die Markenrechte aufrecht zu erhalten. Rechtliche Bedenken werfen dabei sogenannte „Wiederholungsmarken“ auf – also die erneute Anmeldung von weitgehend identischen Marken vor oder nach Ablauf der Benutzungsschonfrist, da diese dazu genutzt werden können, die Benutzungsschonfrist künstlich zu verlängern oder gar gänz
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Überwachungspflicht der Händler für eigene Angebote bei Amazon
Das KG Berlin hat in einer neueren Entscheidung (Beschl. v. 21.6.2021 – Az. 5 U 3/20) in zweiter Instanz rechtskräftig und unter Bestätigung der recht strengen Linie des BGH entschieden, dass es Onlinehändlern auf Amazon zuzumuten sei, durch diese dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum auf der Plattform eingestellte Angebote regelmäßig darauf zu überprüfen, ob rechtsverletzende Änderungen vorgenommen worden sind. Das KG Berlin greift die Grundsatzargumentation des BGH auf und führt aus,
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Unterlassungsanspruch gegen Online-Marktplätze
Immer wieder ist es zu beobachten, dass insbesondere die marktbeherrschenden großen Online-Marktplätze wie Amazon oder eBay trotz Kenntnis von zum Teil erheblichen wettbewerbsrechtlichen Verstößen ihrer Händler nicht bereit sind, diese Verstöße abzustellen, oftmals auf entsprechende Aufforderungen hin nicht einmal reagieren. Grundsätzlich gilt in diesem Zusammenhang, dass Betreiber von Online-Marktplätzen in aller Regel zunächst nicht für Rechtsverstöße, die Händler, die die jeweilige Plattfo
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Neues „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ ab 01.10.2021
Neues „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ ab 01.10.2021 Das neue „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ sieht Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch vor, um Bürgerinnen und Bürger besser vor telefonisch aufgedrängten Verträgen sowie langen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen zu schützen. Dabei geht es beispielsweise um Verträge mit Fitnessstudios, Online-Partnerbörsen, Gas- und Stromlieferanten oder Zeitungs-Abos. Eine Bestätigungslösung wird für Telefonwerbung für
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