Abmahnung erhalten?

Dr. Oetker unterliegt im Patentstreit um Flecken im Pudding

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Der Bielefelder Lebensmittelkonzern Dr. Oetker unterliegt erneut im Puddingstreit gegen den Fleckenpudding „Flecki“. Das Landgericht Düsseldorf hat in dem Eilverfahren  (Az.: 4b O 141/12) entschieden, dass weder der Pudding “Flecki“ noch seine Herstellung patentverletzend sind.

Dr. Oetker vertreibt seit einigen Jahren den Schoko-Vanille-Pudding „Paula“, bei dem die beiden Puddingsorten in Form von „Kuhflecken“ in dem durchsichtigen Becher verteilt sind. Der von der Molkerei Gropper für den Discounter Aldi Süd hergestellte Pudding „Flecki“ weist ebenfalls eine fleckartige Verteilung der beiden Puddingsorten im Becher auf.

In dem zu entscheidenden Patentstreit ging es der Kammer im Wesentlichen um die Qualität der Flecken in den beiden Produkten. „ Während “Paula“ viele kleine, gezielt angeordnete Flecken zeige, gingen bei “Flecki“ diese nahezu in einem einzigen dicken Fleck auf. Grund hierfür seien die Unterschiede in den technischen Abläufen bei der Herstellung der beiden Nachspeisen: Um die charakteristischen Flecken in der Puddingcreme zu erzeugen, würden die Auslaufdüsen beim Befüllen der Becher nach dem Patent mindestens zwei Mal unterbrochen und dabei um verschiedene Gradzahlen gedreht.  Dagegen sei zur Herstellung von “Flecki“ allenfalls eine Dosierpause und innerhalb dieser Pause nur eine Drehung vorgesehen. Bei so gravierenden Unterschieden könne von einer Patentverletzung nicht gesprochen werden“, so das Gericht.

 

Dr. Oetker war bereits im März 2012 mit dem Versuch ein Verkaufsverbot für  den Pudding „Flecki“ zu erreichen, gescheitert. Die vorangegangenen Verfahren waren auf Rechte aus Gemeinschaftsgeschmacksmuster und Wettbewerbsrecht gestützt worden. Gegen die Entscheidung kann Berufung zum OLG Düsseldorf eingelegt werden. Wieder Presse zu entnehmen ist, will Dr. Oetker jedoch auf Rechtsmittel verzichten.

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