Abmahnung erhalten?

eBay Verkäufer darf bei Beschädigung der Ware Auktion beenden

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Wann muss ich als Käufer die Beendigung der Auktion durch den Verkäufer hinnehmen? Mit dieser Frage hatte sich das AG Laufen in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung vom 28.02.2012 – Az. 2 C 918/11 zu beschäftigen.

Grundlage war das Angebot über eine Zugmaschinen per Auktion. Der Verkäufer hatte nach Beginn der Auktion die Zugmaschine beschädigt und musste diese entsorgen. Deswegen beendete er die Auktion. Der Käufer wollte das nicht hinnehmen. Er war zum Zeitpunkt der Angebotsrücknahme Höchstbietender bei einem Maximalangebot von 55,55 €. Da die Zugmaschine seiner Meinung nach mindestens 1.500,00 € Wert gewesen wäre, fühlte er sich um sein Schnäppchen betrogen und verklagte den Verkäufer, ihm die Ware bzw. eine gleichwertige Maschine zu übergeben. Das Gericht wies den Käufer in die Schranken. In § 9 Ziffer 11 der eBay AGB ist geregelt, dass „Anbieter, die ein verbindliches Angebot auf der e-bay-Webseite einstellen,  nur dann Gebote streichen und das Angebot zurückziehen dürfen, wenn sie gesetzlich dazu berechtigt sind“. Die Beschädigung der Ware, die der Verkäufer nachweisen konnte, wurde vom Gericht als eine solche gesetzliche Berechtigung angesehen. Es handele sich nicht um eine Willkür des Verkäufers. Vielmehr müsse es diesem möglich sein, sich von dem Angebot lossagen zu müssen. Andernfalls würde er sehenden Auges in die Haftung für den Mangel der Ware getrieben. Dieses Ergebns befand das Gericht zu Recht für untragbar.

Bildquelle: ©iStockphoto.com/inbj


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