Facebook Impressumsangaben: Vorsicht bei der APP Ansicht!
Bei der Facebook APP wird ein Impressums Tab, den viele Fanseitenbetreiber in ihren Facebook Seiten hinterlegt haben nicht mit angezeigt. Es drohen daher Abmahnungen.
Unsere Empfehlung an alle Fanseitenbetreiber: Das Impressum der Homepage direkt in der Infoanzeige der Fanpage verlinken, dann wird es auch in der mobilen APP Version angezeigt. Sie können sich das beispielhaft bei unserer Facebook Fanpage ansehen.
Im Impressum der Homepage sollte dann auch auf jeden Fall der für die redaktionell-journalistischen Beiträge Verantwortliche gemäß § 55 II RstV genannt werden. So sind alle erforderlichen Pflichtangaben mit einem Klick abrufbar.
Bildquelle: ©iStockphoto.com/morozena
[:]