Abmahnung erhalten?

GWE Wirtschaftsinformations GmbH vom Landgericht Düsseldorf ausgebremst – keine Rechnungsstellung und Mahntätigkeit mehr erlaubt

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Bei vielen Unternehmen ist sie so beliebt wie Hämorrhoiden-die Gewerbeauskunfts-Zentrale. Sie verschickt Formulare, die den Eindruck einer amtlichen Erfassung der Unternehmensdaten erwecken. Unterschreibt ein Unternehmer gutgläubig das Formular, hat er einen Zweijahresvertrag für einen Brancheneintrag auf der Seite gewerbeauskunft-zentrale.de für 1.138,04 am Hals.

Das Landgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 21.12.2012, Az.: 38 O 37/12, deutliche Worte für diese Formulare der GWE Wirtschaftsinformations GmbH gefunden und sie schlicht als Vertragsfalle bezeichnet. Wie Beck-Online berichtet, wurde dem Unternehmen auf Antrag des Deutschen Schutzverbands gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) untersagt, die Unternehmen, die irrig eine Unterschrift unter das Formular gesetzt haben, mit Rechnungen, Mahnungen und Inkassotätigkeit zur Zahlung zu bewegen.

Dies stelle ein unlauteres wettbewerbsrechtliches Verhalten dar, da den Unternehmen so vorgegaukelt würde, sie wären zum Ausgleich der in Wahrheit nicht bestehenden Forderung verpflichtet. Durch die Androhung erheblicher Nachteile für den Fall der Weigerung würden Geschäftsleute durch Ausübung von Druck davon abgehalten, ihre Rechte im Hinblick auf das mindestens anfechtbare Zustandekommen eines Vertrages durchzusetzen, zitiert Beck-Online die Düsseldorfer Richter.

Das Urteil liegt uns noch nicht im Volltext vor. Bemerkenswert ist jedoch, dass die Düsseldorfer Richter im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Würdigung zu dem Schluß kommen, dass die Forderungen nicht bestehen. Damit dürfte der GWE, wenn sich das Urteil auch in den Rechtsmittelinstanzen hält, wovon wir überzeugt sind, die Grundlage für ihr zweifelhaftes Gebahren endgültig entzogen sein.

Unternehmer und Unternehmen, die noch nach dem 21.12.2012 Mahnungen von der GWE erhalten, sollten dies der DSW mitteilen. Diese kann dann im Rahmen eines so genannten Ordnungsgeldverfahrens empfindliche Strafen gegen die GWE Wirtschaftsinformations GmbH festsetzen lassen.

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