Abmahnung erhalten?

Hotelname als Qualitätsmerkmal – Holiday Inn

Standard Vorschaubild

Bucht man ein Hotel aus einer renommierten internationalen Hotelkette, so hat man auch einen Anspruch darauf in einem Hotel der zugehörigen Hotelkette untergebracht zu werden. Andernfalls kann man eine Preisminderung von 25 Prozent verlangen.

Das AG Neuss stellte in einem Urteil (42 C 1488/01) fest, dass die Zugehörigkeit zu einer renommierten internationalen Hotelkette für sich genommen schon ein Qualitätsmerkmal darstelle. Buche der Kunde in einem Hotel, welches den Namen einer internationalen Hotelkette trage, und stelle sich daraufhin raus, dass dieses Hotel gar nicht zu dieser Hotelkette gehöre, so rechtfertige dies eine Preisminderung von 25 Prozent.

 

Im vorliegenden Fall hatte ein Urlauber im Sommer 2000 einen Aufenthalt im Hotel ´Holiday Inn` in Hurghada gebucht. Als er jedoch gegen Ende des Urlaubs erfuhr, dass das Hotel nicht zur bekannten Hotelkette ‚Holiday Inn‘ gehörte, fühlte er sich hintergangen und verlangte nach seiner Rückkehr vom Reiseveranstalter die Hälfte des Reisepreises zurück.

 

Das Gericht stellte fest, dass dem Kläger eine Unterkunft im ´Holiday Inn´ geschuldet war. Nach dem objektiven Empfängerhorizont könne dies nur so verstanden werden, dass eine Unterbringung in einem Mitglied der entsprechenden Hotelkette geschuldet sein sollte. Eine solche Unterbringung sei nicht erfolgt. Dies führe zu einer Preisminderung von 25 Prozent, denn auch ohne dass Beeinträchtigungen vorliegen, sei die Minderung angemessen, weil bereits die Zugehörigkeit zu einer renommierten internationalen Hotelkette ein Qualitätsmerkmal sei, das vorliegend nicht erfüllt wurde.

 

Folglich wurden dem Kläger zurecht eine Preisminderung von 25 Prozent zugesprochen.

 

[:]

Kategorien