Kein Urheberschutz für Fußball Spielpläne
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) lehnt den geistigen Schutz eines Spielplans für Begegnungen einer Fußballliga ab.
Für viele Unternehmen ist der Bundesligaspielplan ein attraktives Give Away, den sie mit ihrem Werbelogo verteilen möchten. Wettanbieter könnnen ohne den Spielplan ihr Geschäftsmodell gar nicht durchführen. So war es sicherlich für die Glücksspielunternehmen als auch manchen Marketer eine Schreckensmeldung, als die DFL letztes Jahr verkündete, ab dem 01.01.2012 Lizzengebühren für ihren Spielplan verlangen zu wollen und jedem Dritten, der ohne ihre Genehmigung den Spielplan gewerblich nutzt, dies zu untersagen.
Dieser Traum einer weiteren lukrativen Einnahmequelle hat sich für die DFL nun ausgeträumt. Mit seinem Urteil in der Rechtssache C-604/10 Football Dataco Ltd u. a. / Yahoo! UK Ltd u.a. hat der EugH klargestellt, dass Fußballliegen keine Handhabe gegen die VErwendung ihrer Spielpläne haben. Eine Datenbank ist urheberrechtlich geschützt, in Deutschland nach §§ 87a ff UrhG. Das bezieht sich jedoch allein auf die Struktur der Datenbank und nicht auf den Inhalt der Datenbank. So wurde zum Beispiel in Deutschland eine Gedichttitelliste als urheberrechtlich geschützt anerkannt, da die Auswahl und Anordnung der Werke der Datenbank einen individuellen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter fehlt einem Fußball Spielplan. Auch wenn dessen Konzeption einen hohen Aufwand bedeute und eine große Sachkenntnis voraussetze, unterliegt er nach der zutreffenden Auffassung des EuGH doch engen Grenzen und Zwängen, die einer künstlerischen Gestaltung keinen Raum lassen. Dieses Urteil lässt für die Pläne der DFL keinen Raum. Schließlich stehen in Deutschland z.B. in der Bundesliga die 18 Mannschaften von vornherein fest, die an 34 Spieltagen jeweils zweimal gegeneinander antreten müssen. Etwas anderes würde gelten, wenn den Spielplanern mehr Freiraum gelassen würde. Uns als Kanzlei mit Sitz in Düsseldorf und Bielefeld würde bei dieser Planung durchaus Kreatives einfallen. Ob der 1.FC Köln allerdings mit einer Ansetzung seiner Spiele in der 3.Liga einverstanden wäre, ist eher fraglich.
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