Abmahnung erhalten?

Muster für die Datenschutzerklärung beim Facebook Like Button

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Das Urteil des KG Berlin hat zwar die Abmahngefahr durch Wettbewerber gemindert. Da jedoch auch die Datenschutzbeauftragten der Länder fleißig Verstöße verfolgen, empfiehlt sich ein Hinweis auf die Nutzung des Like Buttons in der Datenschutzerklärung der Webseite.

Sie dürfen das nachfolgende Muster gerne verwenden, wenn Sie dazu „Diese Erklärung wurde von BODEN l RECHTSANWÄLTE erstellt und ist unter https://www.boden-rechtsanwaelte.de/deutsch/aktuelles/muster-fuer-die-datenschutzerklaerung-beim-facebook-like-button–67/ abrufbar

Wenn Sie die Heise 2 Button Lösung nicht verwenden, ist der Klammerzusatz zu streichen.

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Bildquelle: ©iStockphoto.com/pressureUA

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