Abmahnung erhalten?

Neues zur Gemeinschaftsmarke – was es kostet, wenn aus dem HABM das EUIPO wird

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Es ist soweit, am 23. März 2016 wird die Verordnung (EU) 2015/2424 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Gemeinschaftsmarkenverordnung in Kraft treten. Damit verbunden sind zahlreiche Gesetzesänderungen.

Über die wichtigsten Änderungen haben wir bereits im Juli 2015 berichtet. Eine Auflistung aller Änderungen steht auf der Homepage des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt  (HABM) zum Download zur Verfügung.

Wir werden uns alle erstmal an die Namensänderung des „Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM)“  in „Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)“ gewöhnen müssen und sicher auch daran, dass die  Gemeinschaftsmarke  künftig als Unionsmarke bezeichnet wird. Wie sich die Gesetzesänderungen insgesamt auf die Praxis auswirken, wird die Zukunft zeigen. Hier ist es noch viel zu früh für eine Prognose.

Mit der Ankündigung der Änderungsverordnung wurde auch eine Änderung der Gebührenstruktur, insbesondere für Markenanmeldungen und  Verlängerungen angekündigt. Lange Zeit war unklar, wie sich die künftige Gebührenstruktur des Amtes darstellen wird, es war von Preisreduzierungen und unterschiedlichen Klassengebühren die Rede. Nun haben die Spekulationen ein Ende. Ab dem 23.März 2016 stellt das Amt sein bisheriges System von einer Grundgebühr, die bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen umfasst, auf ein Einzelklassensystem um. Künftig ist in der Grundgebühr nur noch eine Klasse enthalten, und es wird eine Preisstaffellung für die weiteren Klassen geben.

Und so sieht die neue Gebührenstruktur im Vergleich zu der herkömmlichen aus:

Gebührentabelle EUIPO

Quelle: HABM

Ursprüngliche Intention für den Wechsel von drei auf eine Klasse war die Beobachtung, dass Markenanmelder häufig Waren und Dienstleistungen angemeldet haben, die sie nicht benötigen, um alle drei Klassen auszuschöpfen. Um mit der Registerlage auch die tatsächlichen Markenbenutzung abzubilden und Überflüssiges zu vermeiden, sollte auf das Einzelklassensystem umgestellt werden.

Ob mit der neuen Gebührenstruktur tatsächlich schlankere Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse erreicht werden, ist eher fraglich. Eine Kostenreduzierung wurde jedenfalls für Standardanmeldungen, die in der Regel gut mit drei Klassen auskommen, nicht erreicht. Vielmehr werden die Gebühren für Marken, die nur drei Klassen umfassen, erhöht. Im Zusammenhang mit den Markenanmeldungen wurde also nichts aus der erhofften Preisreduzierung. Lediglich bei den Verlängerungsgebühren ist für Markeninhaber eine Erleichterung eingetreten.

Im Zuge der Gebührenänderung werden auch wir unsere Preisliste für Marken & Designs ab dem 23. März 2016 anpassen. Wenn Sie Fragen zu den Gesetzesänderungen oder der neuen Preisstruktur haben, rufen Sie uns gerne an.

Bildquelle: ©iStockphoto.com/alexsl

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