Abmahnung erhalten?

Rammstein wird nicht indiziert

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Jugendschutz vs. Kunstfreiheit – Liebe ist für alle

Das Verwaltungsgericht Köln (Urteil vom 25.10.2011, Az.: 22 K 8301/09) hatte sich mit einer Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) auseinanderzusetzen, die das Rammstein Album „Liebe ist für alle da“ gemäß § 18 Jugendschutzgesetz indiziert hatte. Das Gericht urteilte zu Gunsten der Kunstfreiheit. Mehr Einzelheiten zu diesem Urteil erfahren Sie in dem „Gastbeitrag von RA Boden für die Media Lounge-dem Network für Media Professionals.[:]

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