Abmahnung erhalten?

Schadensersatzpflicht des Hoteliers bei einer Verletzung des Gastes durch einen Angestellten

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Muss ein Hotelier dafür haften, wenn sein Mitarbeiter seinen Gast tätlich angreift und ihn dabei verletzt? Dies hat das OLG Hamm mit Urteil vom 07.11.2012 (Az. 30 U 80/11) in einem besonderen Fall bejaht.

Zwischen zwei Gästen und einer des Deutschen nicht ausreichend mächtigen Reinigungskraft war es nachts in einem Hotel zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen. Sie hatten lautstark um 4 Uhr an der Tür geklopft, da sich die Eingangstür nicht mit dem Zimmerschlüssel öffnen ließ. Der Angestellte hielt die beiden Männer, die alkoholisiert waren, irrtümlich für Eindringlinge und stellte sich den Beiden in den Weg. Die Reinigungskraft sprach nur unzureichend deutsch. Die beiden Männer drückten gegen den Widerstand der Reinigungskraft die Tür auf, woraufhin die Reinigungskraft ein Messer nahm und auf die Männer einstach. Einer wurde tötlich verletzt, der andere erlitt Stichverletzungen und Prellungen.

Der Überlebende nahm nun den Hotelier direkt auf Schmerzensgeld in Anspruch. Das Landgericht hatte noch in erster Instanz dessen Haftung verneint. Eine derartige Gewalteskalation, dass die Reinigungskraft auf die fliehenden Männer mit dem Messer einsteche, habe der Hotelier nicht mehr zu vertreten.

Das OLG Hamm nahm den Hotelier hingegen in die Pflicht. Dieser hätte dem Mitarbeiter sagen müssen, dass nachts noch Gäste von einer Feier kommen würden. „Aus dem (Hotelaufnahme)Ver­trag ergebe sich auch die Pflicht des Gastwirtes / Hoteliers, dafür Sorge zu tragen, dass nachts zurückkehrende Hotelgäste Zutritt zu dem Hotel er­halten und ihr gemietetes Hotelzimmer aufsuchen können (Zutrittsverschaffungspflicht)“, führen die Richter aus. Entsprechend hätte der Hotelier seinen Gästen einen gefahrlosen Zutritt zu den Zimmern verschaffen müssen. 

Die Eskalation sei für den Hotelier auch vorhersehbar gewesen, da es nicht völlig unwahrscheinlich war, dass die Reinigungskraft, die nichts von der späten Ankunft der Gäste wusste, versuchen würde, das Hotel gegen Eindringlinge zu verteidigen. Zudem waren dem Hotelier die Sprachschwierigkeiten bekannt. Sie trugen besonders zur völligen Eskalation bei, denn ohne diese hätte das Missverständnis aufgeklärt werden können. Insofern sei das gesamte Verhalten kausal auf die mangelnde Aufklärung und Anweisung des Hoteliers zurückzuführen. Er muss nun dem Geschädigten 6.500,00 € Schmerzensgeld zahlen.

Dieser Fall ist sicherlich ein besonderer Einzelfall. Er zeigt jedoch, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter ordentlich anweisen müssen, um sich der Zurechnung für derartige Vorfälle zu entziehen.

Bildquelle: ©iStockphoto.com/BrianAJackson

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