Keine GEMA-Gebühren bei DVB-T Empfang im Hotelzimmer
Die Zurverfügungstellung von Fernsehgeräten in Hotels, die mit einem DVB-T Empfänger ausgestattet sind, ist weder als Sendung, noch als Weitersendung zu qualifizieren. (Urteil des LG Düsseldorf vom 09.Juli 2014 – Az. 12 S 5/14)