OLG Celle zum Influencer Marketing: Ein Instagram Beitrag ist jedenfalls dann nicht ausreichend als Werbung erkennbar, wenn der Hashtag „#ad“ nicht deutlich und auf den ersten Blick erkennbar ist.
Der bekannt Begriff der „Schleichwerbung“ erlangt aktuell in neuem Kontext erhebliche Bedeutung. Der Einfluss von sogenannten Influencern ist hoch. Die Verbreitung bzw. Bewerbung von Marken und Produkten über Instagram, YouTube und weitere Social Media Blogs ist für Hersteller und Vertreiber zum Teil wichtiger geworden als klassische Anzeigen, TV- oder Bannerwerbung. Dies liegt an der vermeintlichen […]