Bei Cookies reicht eine Opt-out Lösung
Dieser Auffasung ist zumindest das OLG FRankfurt am Main, das mit Urteil vom 17.12.2015 -Az 6 U 30/15- darüber zu entscheiden hatte, ob eine vorformulierte Einwilligungserklärung mit einem voreingestellten Häkchen, welcher der der Nutzer durch Entfernen des Häkchens widersprechen kann, im Einklang mit der Cookies-Richtlinie steht.