BGH: Bitte um Bewertung kann unzulässige E-Mail-Werbung sein
Der BGH hat im Juli entschieden, dass eine E-Mail, mit der eine Rechnung in elektronischer Form übermittelt wird, nicht auch gleichzeitig eine Aufforderung zur Abgabe einer Bewertung der eigenen Kundenzufriedenheit enthalten darf. Nach Auffassung des erkennenden Senats handelt es sich dabei um eine unzulässige Werbung, sofern der Kunde zuvor nicht in die Übermittlung eingewilligt habe. […]