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Schlagwort: Drittstaaten

Safe Harbour – Was beim Datentransfer mit den USA und Drittstaaten nun zu beachten ist.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärt „Safe-Harbor“ in seinem Urteil vom 06.10.2015 (EuGH 06.10.2015 – C-362/14) für unwirksam. Daten europäischer Internetnutzer sind in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff der amerikanischen Geheimdienste sicher. Fortan dürfen daher keine Transfers von personenbezogenen Daten in die USA mehr auf Grundlage des sogenannten „Safe-Harbor“-Abkommens erfolgen.

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