Wer haftet beim Setzen von Hyperlinks?
Der EuGH, Urt. v. 8.9.2016 – Rs. C-160/15 entscheidet zu der Frage, wann Anbieter für Links auf urheberrechtsverletzende Inhalte fremder Seiten haften müssen.
Der EuGH, Urt. v. 8.9.2016 – Rs. C-160/15 entscheidet zu der Frage, wann Anbieter für Links auf urheberrechtsverletzende Inhalte fremder Seiten haften müssen.
Das ist vielen niccht bewußt. Wer mit Hilfe eines Hyperlinks auf fremde Informationen verweist, kann dafür wie für eigene Informationen haften, wenn er sich diese damit „zu eigen macht“. Nach einem aktuellen Urteil des BGH (vom 18.06.2015 – I ZR 74/14) ist ein „zu eigen machen“ aber nicht anzunehmen, wenn der Link lediglich als vertiefender […]