Bewertungsportalbetreiber haftet für unwahre Tatsachenbehauptungen
LG Frankfurt, Urteil vom 5.3.2015 – 2-03 O 88/14: Der Betreiber eines Internetportals für Ärztebewertungen haftet als Störer für Persönlichkeitsrechtsverletzungen , soweit diese auf der Veröffentlichung von unwahren Tatsachen beruhen. Im vorliegenden Fall wurde ein negativer Bewertungseintrag auf dem Internetportal des Beklagten veröffentlicht. In diesem Eintrag wurde die Ärztin mit einer Gesamtnote von 5,6 bewertet, […]