3.000 Euro Vertragsstrafe wegen wiederholt unerwünscht zugesandter Werbe-E-Mail
„Wer nicht wirbt, der stirbt“ sagte Henry Ford einst über Werbung. Dass aber auch Werbung, die über das Ziel hinausschießt, schädlich und teuer für ein Unternehmen sein kann, hat kürzlich das OLG Hamm in einem Urteil bestätigt (Urteil vom 25.11.2016, Az.: 9 U 66/15). Der Fall Im konkreten Fall hatte eine Kfz-Werkstatt eine Werbe-E-Mail einer […]