Ein Widerruf vom Kaufvertrag braucht keine Gründe
Der Bundgerichtshof (BGH, Urteil vom 16.03.2016, Az VIII ZR 146/15) hatte sich mit der Frage zu befassen, ab wann ein Widerruf eines Verbrauchers rechtsmissbräuchlich ist.
Der Bundgerichtshof (BGH, Urteil vom 16.03.2016, Az VIII ZR 146/15) hatte sich mit der Frage zu befassen, ab wann ein Widerruf eines Verbrauchers rechtsmissbräuchlich ist.