Abmahnung erhalten?

Abmahnungen wegen Verstößen gegen das ElektroG beim Handel mit batteriebetriebenen Uhren

In den vergangenen Wochen wurden uns mehrere Abmahnungen gegen Verkäufer zur Prüfung vorgelegt, die im Fernabsatz batteriebetriebene Uhren anbieten, für die kein ordnungsgemäß registrierter Hersteller im Sinne des ElektroG existiert.

Wer solche Waren anbietet, sollte daher zuvor unbedingt prüfen, ob eine solche Registrierung bei der Stiftung EAR im Sinne des ElektroG besteht. Ist diese nicht der Fall, sind diese nach rechtlich zutreffender Ansicht vieler Gerichte nicht verkehrsfähig, der Verstoß als solcher ist wettbewerbsrechtlich abmahnfähig.

Batteriebetriebene Uhren stellen registrierungspflichtige Elektronikgeräte im Sinne des ElektroG dar. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Händler dafür Sorge tragen muss, dass diese von einem ordnungsgemäß im Sinne des ElektroG registrierten Hersteller stammen oder aber sich selbst als Hersteller bei der Stiftung EAR registrieren lassen. Die Registrierung muss dabei in der für das Gerät zutreffenden Geräteart und unter der Marke, die sich dauerhaft auf dem Gerät selbst aufgebracht findet, bei der Stiftung EAR erfolgen.

Ein hohes Risiko in Bezug auf eine Nichtregistrierung  besteht dann, wenn es sich um Ware aus dem Nicht-EU-Ausland handelt, da sich nach unserer Erfahrung ausländische Hersteller meist nicht in Deutschland bei der Stiftung EAR registrieren lassen.

Nach einer aktuelleren Entscheidung des LG Köln ist es in diesen Fällen zwar möglich, eigene Aufwendungen für ein Abmahnverfahren und ein sich anschließendes gerichtliches Verfahren im Wege des Schadensersatzes ersetzt zu verlangen. Nicht voraussehbar ist dann aber stets, ob gerichtliche Titel gegen entsprechende Lieferanten aus China oder Taiwan überhaupt vollstreckt werden können, jedenfalls ist dies fast in allen Fällen mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden.

Prüfen Sie daher vor dem Anbieten solcher (und anderer registrierungspflichtigen) Ware, ob eine notwendige Registrierung vorliegt bzw. nehmen Sie in den Fällen, in denen dies nicht der Fall ist, eine eigenständige Registrierung bei der Stiftung EAR vor.

Sollten Sie zu diesem Thema eine Abmahnung erhalten haben, raten wir wie immer dazu:

Nehmen Sie direkt nach Erhalt einer Abmahnung Kontakt zu einem spezialisierten Anwalt auf!

Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig eine vorformulierte Unterlassungserklärung!

Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung der geforderten Abmahnkosten vor!

Gerne kümmern wir uns um Ihre Angelegenheit und beraten Sie in Bezug auf das in diesen Fällen anzuratende Vorgehen.

 

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