Update – weitere DSGVO Abmahnung der just in time service NRW GmbH, aus Oberhausen
Wir berichteten kürzlich, dass uns eine Abmahnung der just in time service NRW GmbH, durch die Rechtsanwälte SP Wiediger & Partner vorliegt.
Uns liegt nun eine weitere Abmahnung dieser Firma aus Oberhausen vor. Auch hier wird eine Verletzung der DSGVO durch die Verwendung von Google-Fonts gerügt. Die Abmahnung datiert auf den 28.05.2018. In diesem Fall war immerhin keine Wochendarbeit notwendig. Im Übrigen wird auch hier ein Streitwert von EUR 2.500,00 angesetzt. Betroffene Branche ist die Personaldienstleister.
Es bleibt abzuwarten ob nicht kurzfristig weitere DSGVO-Abmahnungen der just in time service GmbH auftauschen.
RA Sebastian Link
ERGÄNZUNG: Die just in time service NRW GmbH ist NICHT identisch mit der just in time service GmbH, aus Hamburg. Die Hamburger Firma mahnt nicht wegen der DSGVO ab!