Erste gerichtliche Entscheidung zur DSGVO
Das KUG gilt im journalistischen Bereich auch unter der DSGVO fort Das OLG Köln entschied aktuelle in einem einstweiligen Verfügungsverfahren, dass die Vorschriften des Kunsturhebergesetzes (KUG) auch unter den neuen Regeln der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gelten. „Der Art. 85 DSGVO stellt nur auf die Erforderlichkeit zur Herbeiführung der praktischen Konkordanz zwischen Datenschutz einerseits und Äußerungs- und […]