Abmahnung des Humane Ethik e.V. wegen fehlendem Hinweis auf potentielle Gefahr der Erlöschung der Betriebserlaubnis bei Scheinwerfer Aufbereitungs-Sets
Der Humane Ethik e.V. lässt durch die von ihm beauftragte Kanzlei Leineweber wegen eines fehlenden Hinweises auf die potentielle Gefahr der Erlöschung der Betriebserlaubnis bei Angeboten von Scheinwerfer Aufbereitungs-Sets wegen Änderung des bauartgenehmigungspflichtigen Fahrzeugteils Scheinwerfer abmahnen.
In der uns zur Bearbeitung vorgelegten Abmahnung wird der Abgemahnte aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und 1.029,35 € Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen.
Nach Auffassung des Humane Ethik e.V. sei es im Rahmen von Angeboten über Scheinwerfer Reparatur- bzw. Aufbereitungssets, die für Scheinwerfer aus Kunststoff genutzt werden können, nötig, darauf hinzuweisen, dass durch ein Abschleifen und/oder Polieren der Kunststoffscheinwerfer ggf. die Betriebserlaubnis nach § 19 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 StVZO erlöschen könnte. Ein Verstoß gegen diese Pflicht sei irreführend und verstoße gegen §§ 5, 5a UWG.
Bemerkenswert hierbei ist, dass es sich bei dem Humane Ethik e.V. nach eigener Darstellung um einen „Verein zur Wahrung der Menschenwürde“ handelt, welcher sich offenbar ein zweites Standbein in Form eines KFZ-Zubehörteilehandels über eBay geschaffen hat.
Haben auch Sie eine Abmahnung des Humane Ethik e.V. durch die Kanzlei Leineweber erhalten, können Sie uns hierzu gerne kontaktieren. Telefon 0211-3026340 oder per E-Mail an kanzlei@boden-rechtsanwaelte.de.[:]