Abmahnung von Jürgen Tatscher wegen der Marke Body Mind Soul Management
Herr Jürgen Tatscher aus Wien lässt durch seine österreichischen Rechtsanwälte Schiffner & Diebald vermeintliche Markenverletzungen der europäischen Wortmarke Body Mind Soul Managament abmahnen. Die Abgemahnten werden vor die Wahl gestellt, eine Unterlassungserklärung abzugeben und 15.000,00 € Schadensersatz sowie zusätzlich 1.311,10 € Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen oder einen Lizenzvertrag für fünf Jahre mit dem Markeninhaber einzugehen.
Laut der Abmnahnung möchte der Markeninhaber, Jürgen Tatscher, eine Marktbereinigung vornehmen und offensichtlich jedwede Nutztung der Buchstabenkombination Body Mind Soul verbieten. Anders ist die Aufforderung, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, mit der sich der Abgemahnte verpflichten soll, auch die private Nutzung der Kombination Body Mind Soul in jedweder Form zu unterlassen nicht zu verstehen.
Die Abmahnungen richten sich momentan gegen Inhaber von Domains mit den Bestandteilen body, mind und soul. Die Marke wurde im Oktober 2014 angemeldet und im März 2015 eingetragen. Wenn die Domaininhaber ihre Domain bereits vorher nutzten, müssen sie sich der Abmahnung nicht unbedingt beugen. Nach der Rechtsprechung des BGH kann sich der Domainhaber dann auf das ältere Recht berufen. Natürlich bedarf es hier immer einer genauen Betrachtung des Einzelfalls.
Die pauschale Forderung eines Schadensersatzes von 15.000,00 € entbehrt nach unserem Dafürhalten jeglicher Grundlage. Abgemahnte sollten sich hierauf keinesfalls einlassen.
Ebenso sollten Sie auch nicht die geforderte Unterlassungserklärung unterschreiben. Diese ist viel zu weit gefasst. Die private Nutzung einer Marke kann schlichtweg nicht verboten werden. Zudem besteht das Verbotsrecht immer nur für verwechslungsfähig ähnliche oder identische Dienstleistungen bzw. Produkte.
Bemerkenswert ist, dass die Marke Body Mind Soul Management überhaupt zur Eintragung gelangt ist. Sie dürfte nach unserer Aufffassung für die beanspruchten Beratungs- und Coachingdiesntleistungen mangels hinreichender Unterscheidungskraft löschungsreif sein. Solange jedoch die Löschung der Marke nicht erfolgt ist, ist von deren BEstand auszugehen.
Haben Sie auch eine markenrechtliche Abmahnung des Herrn Tatscher durch die Rechtsanwälte Schiffner & Diebald erhalten, können Sie uns hierzu gerne kontaktieren. Telefon 0211-3026340 oder 0521.96874170 oder per Mail an kanzlei@boden-rechtsanwaelte.de.
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