Beleidigung des Arbeitgebers auf Facebook kann Azubi mit genug Lebenserfahrung den Ausbildungsplatz kosten
Nach einer aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10.10.2012 (3 SA 644/12) ist der Arbeitgeber berechtigt, das Ausbildungsverhältnis mit einem 26-jährigen Azubi wegen dessen beleidigender Äußerungen auf Facebook fristlos zu kündigen. Anders als das Arbeitsgericht Bochum (3 Ca 1283/11), das sich aufgrund der Klage des Azubi zunächst mit der Sache zu befassen hatte, hat das […]