Keine eigenständige Überprüfungspflicht für Bewertungen auf einem Hotel-Bewertungsportal
Das Berliner Kammergericht stellte in einem Urteil (5 U 193/10) vom 15.07.2011 fest, dass ein Internet-Bewertungsportal für Reiseleistungen als Teledienstanbieter nicht verpflichtet sei, die Richtigkeit der eingesandten Hotelbewertungen vor deren Veröffentlichung zu überprüfen. Der Schutz der bewerteten Hotels sei durch die Möglichkeit gewährleistet, durch eine Beschwerde eine Überprüfung und vorläufige Abschaltung der Bewertung zu bewirken.