Irreführende Werbung durch Verwendung von 6 Sternen auf der Außenfassade eines Hotels
Die Abbildung von 6 Sternen auf der Außenfassade eines Hotels wird von den Verkehrskreisen so verstanden, dass sich dahinter eine „offizielle“ Klassifizierung, d.h. Einordnung des Hotels in eine bestimmte Komfort- und Qualitätskategorie, verbirgt, entschied das OLG Celle im Wege eines Beschlusses (OLG Celle, Beschluss vom 15.07.2014 – 13 U 76/14) im einstweiligen Verfügungsverfahren.